Antragsformular Zukunftsdiskurse
(PDF, 0,26 MB)
Ausgaben- und Finanzierungsplan Zukunftsdiskurse
(XLS, 0,04 MB)
Ziel der Ausschreibung
Der demokratische Staat lebt von der freien politischen Meinungsbildung seiner Bürgerinnen und Bürger. Demokratische Entscheidungen sind ohne gesellschaftliche Diskurse nicht denkbar.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernehmen als öffentliche Einrichtungen eine besondere Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen: Sie bündeln Wissen, sind Orte der methodischen Kritik und des wissenschaftlich fundierten Dialoges. Dadurch leisten sie entscheidende Beiträge für politische und gesellschaftliche Debatten. Dies gilt insbesondere für Fragen, die die Grundstruktur des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Miteinanders beeinflussen oder in Frage stellen. Ihre Funktion als herausragende Impulsgeber für die geistige, politische, soziale, ökonomische und kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft ist unbestritten.
“Zukunftsdiskurse“ richten sich in erster Linie, aber nicht ausschließlich an die Geistes-, Gesellschafts- und Kulturwissenschaften. Ziel ist es, eine gesellschaftliche Reflexion des aktuellen Forschungsstandes zu ermöglichen. Ein Zukunftsdiskurs-Projekt greift aktuelle Fragestellungen in origineller Weise auf und leistet einen qualifizierten Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte, ob als Impulsgeber oder Beitrag zur Versachlichung und Einordnung. Die Projektthemen sind weit gefasst und orientieren sich an aktuellen gesellschaftlichen Themen, u.a.
Förderkonzept
Zukunftsdiskurse sollen dem wissenschaftlichen Diskurs und der Reflexion Freiraum ermöglichen und die Öffentlichkeit daran möglichst kontinuierlich teilhaben lassen.
Die Fragestellungen der „Zukunftsdiskurse“ zeichnet eine hohe Debattenrelevanz aus. Die geförderten Projekte dienen daher nicht in erster Linie dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, sondern erarbeiten innerhalb der Projektlaufzeit konkrete Beiträge für die öffentliche Debatte; aktuelle Forschungsergebnisse sollen spätestens über die Abschlussveranstaltung unmittelbar in einen breiteren Diskurs fließen. Die Einbindung von Praxisperspektiven aus Politik und Gesellschaft ist erwünscht. Im Ergebnis entstehen wissenschaftsbasierte Zusammenfassungen des aktuellen Forschungsstandes, die einen gesicherten Überblick zum Forschungsthema liefern.
In einem Zeitraum von maximal zwölf Monaten sollen je Projekt eine Auftaktveranstaltung sowie eine öffentliche Abschlussveranstaltung durchgeführt werden, um den Aktualitätsbezug des Projekts und die öffentliche Beteiligung sicherzustellen. Zur Abschlussveranstaltung wird ein Impulspapier (max. 10 Seiten) vorgestellt, das die Projektergebnisse zusammenfasst und eine weiterführende Perspektive entwickelt. Dieses Impulspapier soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussveranstaltung zugänglich sein. Es ist als Beitrag des Projekts zur öffentlichen Debatte zu verstehen und soll daher digital frei verfügbar sein.
I. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen gem. § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen.
Die Anträge können durch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestellt werden. Sofern die Antragstellerin bzw. der Antragsteller befristet beschäftigt ist, muss dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beigefügt sein, die bestätigt, dass die Veranstaltung dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.
II. Fördervolumen, -dauer und -beginn
Die Projekte werden mit maximal 120.000 Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Monate. In Ausnahmefällen (z.B. zur Fertigstellung von Publikationen) kann eine kostenneutrale Verlängerung beantragt werden.
Anträge können bis zum 16.10.2023 beim MWK eingereicht werden; der Projektbeginn ist im Frühjahr des Folgejahres möglich.
III. Verwendung der Fördermittel
Grundsätzlich gilt: Die Verwendung der Fördermittel ist nur für zusätzliche Personalausgaben und Sachausgaben möglich.
Folgende Aufwendungen sind förderfähig:
Nicht förderfähig sind:
IV. Antragstellung
Bitte reichen Sie den Antrag digital und postalisch ein.
Postalisch über die Leitung der antragberechtigten Einrichtung (in einfacher Ausfertigung, ungeheftet und unter Verwendung des Antragsformulars) an:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 14
Postfach 2 61, 30002 Hannover
Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung einzureichen:
V. Antragsfrist
Antragstichtag ist der 16.10.2023; der Projektbeginn ist im Frühjahr des Folgejahres möglich.
VI. Hinweise zum Förderverfahren
Antragstellende können nach dieser Ausschreibung und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Fall der Bewilligung werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil.
Nach dem Projektabschluss ist neben dem Impulspapier ein Sachbericht (max. drei Seiten) vorzulegen, der über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse des Projekts Auskunft gibt.
Kontakt
Bei Fragen zur Programmausschreibung wenden Sie sich bitte an
Judith Hämker
Tel. 0511 120-2651
E-Mail: judith.haemker@mwk.niedersachsen.de
Antragsformular Zukunftsdiskurse
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Ausgaben- und Finanzierungsplan Zukunftsdiskurse
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