Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen klar Logo

Bildungsurlaub

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB).

Kontakt:

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstraße 16
30161 Hannover

Tel.: 0511 300 330 329

E-Mail: poos@aewb-nds.de

Auf die wichtigsten Fragen zum Bildungsurlaub finden Sie Antworten auf der Website der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln