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Vernetzung der empirischen Bildungsforschung in Niedersachsen

Das MWK fördert mit Mitteln aus dem Programm zukunft.niedersachsen die interdisziplinäre Forschung für ein besseres Bildungssystem im Rahmen der Ausschreibung „Vernetzung der empirischen Bildungsforschung in Niedersachsen“. Anträge können bis jeweils drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

„zukunft.niedersachsen“ fördert Investitionen in die Zukunftsfelder Transformation, Digitalität und Spitzenforschung und insbesondere in Vorhaben, die innerhalb kurzer Zeit eine spürbare Wirkung entfalten, den Fortschritt in Zeiten des Wandels unterstützen und erforderliche systemische Veränderungen vorantreiben.

Ergänzend zur strukturellen Stärkung der empirischen Bildungsforschung unterstützt das Angebot „Vernetzung der empirischen Bildungsforschung in Niedersachsen“ Vernetzungsaktivitäten der relevanten Akteure. Mit dem Angebot sollen Wissenschaftskommunikation und der fortlaufende Austausch der in diesem Feld tätigen Forschenden ermöglicht werden.

Kurzübersicht

Förderbereich: Empirische Bildungsforschung

Fördermöglichkeit: Wissenschaftliche Veranstaltungen

Zielgruppe: promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Fördersumme: maximal 20.000 Euro je Veranstaltung

Förderdauer: Veranstaltungsdauer mit Vor- und Nachbereitung

Zielsetzung

Ziel ist es, durch die Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen im Fachgebiet der empirischen Bildungsforschung die Vernetzung von Wissenschaftler:innen, den Austausch von Forschungsergebnissen und die Entwicklung neuer Forschungsperspektiven zu stärken.

Förderangebot

Zielgruppe

Anträge können durch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler niedersächsischer Hochschulen gemäß § 2 NHG sowie vom Land finanzierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.

Art und Dauer der Förderung

Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen aus dem Bereich der empirischen Bildungsforschung, zum Beispiel Tagungen, Workshops und Seminare zur methodischen Weiterqualifizierung.

Aktivitäten der Vernetzung, inkl. möglicher Kooperationen mit Partnereinrichtungen aus Praxis oder Forschung. Fördermittel werden ausschließlich für wissenschaftliche Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft bereitgestellt.

Die Fördersumme pro Veranstaltung beträgt mindestens 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro, davon bis zu 15 % außerhalb Niedersachsens.

Nach der Veranstaltung muss die sachgerechte Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.

Förderfähig sind:

  • Personalausgaben (wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, technische Assistent:innen sowie studentische Hilfskräfte) für die Planung und Durchführung der Veranstaltung, einschließlich der dazugehörigen Publikationen und Impulspapiere.

    Für die Kalkulation der Personalausgaben sind die Durchschnittssätze des Niedersächsischen Finanzministeriums maßgebend (Anlage). Die im Antragsportal der VolkswagenStiftung beim Kostenplanformular aufgeführten Sätze gelten in dieser Ausschreibung nicht.

  • Reisekosten für Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen
  • Fahrt- und Aufenthaltskosten für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen
  • Raummieten (nur mit Nachweis einer erforderlichen Anmietung externer Räume)
  • Ausgaben für Bewirtung (im Rahmen der Bewirtungsrichtlinie der Hochschule; außeruniversitäre Forschungseinrichtungen weisen durch Erläuterungen zum Ausgabenplan nach, dass die Bewirtungskosten sich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten)
  • Druck- bzw. Publikationsausgaben (Open Access) im Zusammenhang mit der Veranstaltung (max. 20 % der Gesamtfördersumme)
  • Miete für Veranstaltungstechnik, z.B. für hybride Durchführung der Veranstaltung
  • Verbrauchsmaterial

Nicht förderfähig sind:

  • indirekte Kosten, d.h. Kosten für die durch die wissenschaftliche Veranstaltung in Anspruch genommene Infrastruktur (z.B. Energiekosten) und für die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden
  • Veranstaltungsagenturen
  • Referenten-Honorare
  • Anschaffungskosten für Geräte
  • Ausgaben für Abend- oder Rahmenprogramm und repräsentative Aufwendungen

Antragsprozess und Antragsunterlagen

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsportal der Volkswagenstiftung. Sie ist fortlaufend möglich.

Einzureichen sind:

  1. Kurzes Anschreiben der Leitung der antragberechtigten Einrichtung
  2. Zusammenfassung des Vorhabens (1 Seite)
  3. Formeller Antrag (max. 10 Seiten incl. Anlagen)
  4. Veranstaltungskonzept, das die Maßnahmen zur Ergebnissicherung deutlich darstellt
  5. Ausgaben- und Finanzierungsplan (tabellarisch) mit Begründungen der einzelnen Ausgabenpositionen, welche konkreten Mittel jeweils erforderlich sind, inkl. Eigenleistung (bitte ignorieren Sie die Felder „Kostenbegründung“ im Formular des Antragsportals!)
  6. Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation der Antragstellenden, z.B. Lebenslauf und Publikationsverzeichnis
  7. Institutionelle Stellungnahme: Bei befristeter Anstellung der Antragstellenden: Erklärung der Einrichtung, die bestätigt, dass die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt, und die Durchführung der Veranstaltung nach einem möglichen Ausscheiden der antragstellenden Person gewährleistet ist.
  8. Formular „Erklärung der Zuwendungsempfänger“ (bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular und laden Sie das Dokument als „Sonstige Anlage“ hoch).

Bewilligung und Hinweise zum Förderverfahren

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Antragstellende können nach dieser Ausschreibung und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Im Fall der Bewilligung an Zuwendungsempfänger werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil des Bewilligungsbescheides.

Nach Abschluss ist ein Sachbericht (maximal 2 Seiten, Schriftgröße 11pt) vorzulegen, der über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der wissenschaftlichen Veranstaltung Auskunft gibt. Zusätzlich ist eine Teilnehmerliste mit Namen, Unterschrift und Institution der Teilnehmenden zu übersenden.

Die Abrechnung bzw. der Verwendungsnachweis soll spätestens drei Monate nach Abschluss der Veranstaltung vorgelegt werden.

Kontakt

Bei Fragen zum technischen Verfahren sowie zur formalen Prüfung der Antragsstellung informieren Sie sich bitte zunächst über die Website der VolkswagenStiftung. Sollten weiterhin noch technische Fragen zum Antragsportal bestehen, kontaktieren Sie:

support@volkswagenstiftung.de

Bei inhaltlichen Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:

Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Judith Hämker
Referat 14 – Lebenswissenschaften, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Wissenschaftliche Bibliotheken
Telefon: +49 (0) 511- 120- 2651
E-Mail: judith.haemker@mwk.niedersachsen.de

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