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Gesetz über die „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz“

Einstimmiger Landtagsbeschluss im braunschweigischen Interesse


HANNOVER/BRAUNSCHWEIG. Der Niedersächsische Landtag hat gestern einstimmig das Gesetz über die "Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz" verabschiedet.

"Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag, die regionale Identität des ehemaligen Landes Braunschweig im Kultur- und Wissenschaftsbereich zu erhalten," sagte Minister Stratmann, erfreut über das einstimmige Votum des Landtages. Dies gehe einher mit notwendigen Regelungen im Zuge der Auflösung der Bezirksregierung Braunschweig in Bezug auf den Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds und die Braunschweig-Stiftung, fasste Stratmann die Ziele des neuen Gesetzes zusammen.

Kulturminister Stratmann begrüßte die parteiübergreifende Einigung hinsichtlich der personellen Besetzung des Stiftungsrates. Dies sei ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der neuen Stiftung im Gebiet des alten Braunschweiger Landes sicherzustellen. Fachleute werden gemeinsam mit Persönlichkeiten der Region in der neuen Stiftung zusammenarbeiten.

Für den Stiftungsrat sollen durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur benannt werden:

Prof. Dr. Rudolf Casper (Braunschweig),

Burkhard Drake (Wolfenbüttel),

Dr. Ing. Heinz Jörg Fuhrmann (Salzgitter),

Ministerpräsident a.D. Gerhard Glogowski (Braunschweig),

Dr. Bernd Huck (Braunschweig),

Philipp Krause (Goslar).

An den Sitzungen des Stiftungsrates werden sich Vertreter der sieben Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen des ehemaligen Landes Braunschweig mit beratender Stimme beteiligen.

"Im Rahmen der für das Land Niedersachsen beschlossenen Neuordnung der Kulturförderung erhält die neue Stiftung den Auftrag, neben der Verwaltung des Stiftungsvermögens auch die regionale Kulturförderung des Landes bis zu einer Fördergrenze von je 10.000 Euro zu übernehmen," erläuterte Stratmann. Auch dieses trage wesentlich zu einer besseren Berücksichtigung der historisch gewachsenen regionalen Interessen des ehemaligen Landes Braunschweig bei.

Die erste Sitzung des Stiftungsrates kündigte Minister Stratmann für Anfang Januar an. Diese wolle er aufgrund der großen Bedeutung der neugegründeten Stiftung für Niedersachsen persönlich leiten. Die neue Institution führt die beiden Stiftungen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds sowie die Braunschweig-Stiftung unter einem Dach zusammen. Diese Zusammenführung steht für eine schlanke Neuorganisation der bis zum 31. Dezember diesen Jahres bei der Bezirksregierung Braunschweig angesiedelten Stiftungsverwaltung.

Durch das neue Gesetz werden zudem die neue Landschaftsordnung für das Herzogtum Braunschweig von 1832 sowie das Gesetz über die Errichtung einer Braunschweig Stiftung von 1934 abgelöst, deren wesentliche Inhalte und Zielrichtungen durch das heute neu beschlossene Gesetz jedoch erhalten bleiben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2004
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010

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