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Darstellung der Stadt entspricht nicht den Tatsachen

Landesdenkmalpflege nach Wettbewerb nicht mehr beteiligt


OLDENBURG. Die Veröffentlichung der Stadt Oldenburg vom (gestrigen) Mittwoch zu den Einwendungen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in Bezug auf die Bebauungspläne Schlossplatz/Berliner Platz in Oldenburg nimmt das Ministerium als oberste Denkmalschutzbehörde zum Anlass, folgende Punkte richtig zu stellen:

Die erheblichen denkmalpflegerischen Bedenken zu dem geplanten Bauvorhaben machen in Anbetracht der Auswirkungen auf das Stadtbild der Oldenburger Innenstadt eine grundlegende sorgfältige Überarbeitung der Planunterlagen in Bezug auf die denkmalpflegerischen Belange notwendig. Zudem besteht das Risiko, dass die Bebauungspläne in der jetzt bestehenden Form einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Im Gegensatz zur Darstellung der Stadt als untere Denkmalschutzbehörde ist die Landesdenkmalpflege nach dem Abschluss des Architektenwettbewerbes nicht mehr durch die Stadt Oldenburg in die Planungen einbezogen worden. Das Wettbewerbsergebnis, das die Denkmalpflege mit Bedenken, aber nicht mit Zustimmung getragen hat, ist signifikant verändert worden. Hieraus ergibt sich die Unverträglichkeit mit dem Denkmalschutz. Von einer Meinungsänderung kann vor dem Hintergrund geänderter Sachverhalte daher keine Rede sein. Hierauf hat das Kulturministerium bereits Anfang diesen Jahres hingewiesen.

Die durch die Stadt Oldenburg vorgenommenen Änderungen wurden durch das Ministerium als Schritt in die richtige Richtung, aber im Ergebnis für die Bewertung der gesamten Planungen nie als ausreichend bewertet.

Die Bebaubarkeit des gesamten Areals wurde nicht in Frage gestellt. Allerdings beeinträchtigt der Gesamteindruck, die Dominanz und die Massivität des geplanten Bauwerks in Höhe und Breite die herausgehobene Stellung des historischen Schlosses und ist nicht mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren.

Eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der denkmalfachlichen Belange durch die Stadt Oldenburg war aus Sicht des Ministeriums nicht gewährleistet. Daher war das Ministerium im Sinne der Fach- und Rechtsaufsicht gesetzlich verpflichtet, die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde zu ersetzen.

Gespräche auf Einladung der ECE und nicht der eigentlich zuständigen Stadt Oldenburg zu den denkmalpflegerischen Belangen wurden von Baudezernent Dr. Pantel am 24. Februar abgebrochen, da es laut Pantel keine weiteren Änderungen der Bauplanungen geben werde. Wenn die staatliche Denkmalpflege mit dem Erzielten nicht zufrieden sei, dann müsse sie dies im Rahmen der so genannten "Auslegung" mitteilen. Dieses Papier liegt der Stadt nunmehr vor.

04.05.2006

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Meike Ziegenmeier

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