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Forschungsbau

Bund fördert das European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück


HANNOVER. Der Ausbau des renommierten European Legal Studies Institute (ELSI) der Universität Osnabrück wird zu 50 Prozent vom Bund mitfinanziert. Das hat der Wissenschaftsrat am (heutigen) Freitag auf seiner Herbstsitzung in Frankfurt am Main empfohlen und damit dem Antrag Niedersachsens zugestimmt.

Das von der Universität Osnabrück vorgelegte Forschungsprogramm sei »von hoher Qualität«, so der Wissenschaftsrat in seiner Begründung. Die Arbeiten zur Rechtsvergleichung seien »wegweisend für die zivilrechtliche Forschung in Europa«.

"Die kontinuierlich gute Arbeit des ELSI hat sich gelohnt. Die Empfehlung des Wissenschaftsrates stellt eine hohe Anerkennung für die erfolgreiche Tätigkeit des Instituts dar," sagte der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann. Der Bund und das Land Niedersachsen stellen insgesamt rund 6,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Das 2003 gegründete ELSI widmet sich der europäischen Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung. Im geplanten Gebäude an der Süsterstraße werden Arbeitsgruppen, die schon jetzt an der Universität Osnabrück arbeiten, und internationale Gastwissenschaftler zusammengeführt. Zudem entsteht eine zentrale Bibliothek zum europäischen Privat-, Verwaltungs- und Gemeinschaftsrecht.

»Die Wissenschaftler, die das ELSI maßgeblich tragen, sind für ihre Bereiche hervorragend qualifiziert«, so der Wissenschaftsrat. Auch aus dem akademischen Mittelbau des ELSI seien »zahlreiche beachtliche Arbeiten« vorgelegt worden. Vom ELSI aus wird die seit 1998 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und seit 2005 von der Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission geförderte »Study Group on a European Civil Code« geleitet, der insgesamt 100 Rechtswissenschaftler aus allen Staaten der EU angehören. Überdies ist das Forschungsinstitut Teil des von der EU geförderten europäischen Exzellenznetzwerkes »Common Principles of European Contract Law«.

Der Wissenschaftsrat, dem Wissenschaftler und Repräsentanten des öffentlichen Lebens und Vertreter von Bund und Ländern angehören, hat in diesem Jahr erstmalig die Anträge auf Förderung von Forschungsbauten begutachtet. Die Fördermittel werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010

Ansprechpartner/in:
Kurt B. Neubert

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