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Exzellente Hochschulen: Kritik geht an Realität vorbei

Niedersächsische Universitäten und Fachhochschulen leistungs- und zukunftsfähig


HANNOVER/KARLSRUHE. Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur Dr. Josef Lange hat heute in einem Schreiben auf die Vorwürfe des Karlsruher Professors Horst Hippler reagiert. Hippler hatte in einem Interview die Leistungsfähigkeit der Universität Göttingen und des Hochschulstandortes Niedersachsen insgesamt in Frage gestellt. Lange in seinem Schreiben an Hippler:

"Mit Befremden habe ich Ihre Kritik an der niedersächsischen Hochschulpolitik zur Kenntnis genommen, da sie offenkundig von unzutreffenden Voraussetzungen ausgeht. (…) Wenn man die Ergebnisse der Exzellenzinitiative insgesamt betrachtet, dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass die Universität Göttingen mit einem Antrag auf die Förderung eines Exzellenzclusters erfolgreich war.

Die baden-württembergischen Universitäten mussten über einen Zeitraum von zehn Jahren je Jahr ein Prozent ihrer Stellen abbauen, von denen monetär nur etwa ein Drittel an die Universitäten zurückgeflossen ist, ein Drittel in die Fachhochschulen umgeschichtet wurde und ein Drittel zur Haushaltskonsolidierung beigetragen hat. Diese Kürzungen erfolgen meines Wissens bei den baden-württembergischen Universitäten linear, also "mit dem Rasenmäher".

Im Gegensatz dazu ist das Hochschuloptimierungskonzept der amtierenden Niedersächsischen Landesregierung vom 21. Oktober 2003 in 60 Gesprächen mit den Leitungen aller niedersächsischen Hochschulen vorbereitet worden und weitgehend einvernehmlich zwischen Hochschulen und Landesregierung entschieden worden. Im Gegensatz zu Ihren Äußerungen halte ich fest, dass die Kürzungen bei den einzelnen niedersächsischen Hochschulen zwischen ein und mehr als fünfzehn Prozent schwankten. Auch die Behauptung, die Universität Göttingen sei bei den Kürzungen durch das Hochschuloptimierungs-konzept besonders stark betroffen, ist schlicht falsch.

Für die finanzielle Planungssicherheit hat die Niedersächsische Landesregierung mit allen niedersächsischen Hochschulen am 11. Oktober 2005 einen Zukunftsvertrag geschlossen, dem der Niedersächsische Landtag zusammen mit dem Haushaltsplan 2006 und der mittelfristigen Finanzplanung im Dezember 2005 zugestimmt hat. Dieser Zukunftsvertrag sichert den niedersäch-sischen Hochschulen Planungssicherheit auf der Basis des Jahres 2005 bis zum Haushaltsjahr 2010 einschließlich, also deutlich über die laufende Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags hinaus. Dieser Zukunftsvertrag, d.h. die Finan-zierungssicherheit für die niedersächsischen Hochschulen, war die Grundlage und Voraussetzung für die Einführung von Studienbeiträgen für Erstimmatrikulierte ab Wintersemester 2006/2007 und für alle Immatrikulierten ab Sommersemester 2007 an den niedersächsischen Hochschulen. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen verbleiben ungeschmälert und in voller Höhe den niedersächsischen Hochschulen zur Verbesserung der Qualität der Lehre. Aus diesen Festlegungen der Niedersächsischen Landesregierung vorzuwerfen, sie gewähre ihren Universitäten eine "mangelnde Unterstützung", zeugt von Unkenntnis über die Realität der niedersächsischen Hochschulpolitik. (…)

Was die Vorbereitung auf die Sicherung der Ausbildungschancen der jungen Generation im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang angeht, der in Niedersachsen im Jahr 2011 ansteht, ist das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wie die Wissenschaftsministerien der übrigen Länder an den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung über einen Hochschulpakt 2020 intensiv beteiligt. Die Verhandlungen sind auf einem guten Weg. Über die erforderliche Mittelbereitstellung wird der Niedersächsische Landtag im Zuge der Haushaltsgesetzgebung entscheiden. (…)"

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.10.2006
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010

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