Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen klar Logo

Amtseinführung für Sigrid Maier-Knapp-Herbst als Präsidentin der Klosterkammer Hannover

HANNOVER. Sigrid Maier-Knapp-Herbst ist heute (17.9.) bei einem Festakt in der Neustädter Hof- und Stadtkirche offiziell in ihr Amt als neue Präsidentin der Klosterkammer Hannover eingeführt worden. Sie war bereits seit Januar durch das zuständige Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Die 57-jährige Maier-Knapp-Herbst war zuvor seit 1989 Stadträtin der Stadt Celle und dort zuständig für die Bereiche Jugend, Soziales, Schule und Erziehung und ab 1995 zugleich Vorsitzende des Landespräventionsrates.

Die Klosterkammer gilt als älteste Behörde Niedersachsens. Sie wurde in der heutigen Form im Jahr 1818 gegründet, fand aber schon viel früher unter der Bezeichnung "Churfürstliche" oder "Königliche Klosterkammer" geschichtliche Erwähnung. Ihre Aufgabe war, das nach der Reformation an den Staat gefallene ehemalige Klostervermögen in den Fürstentümern Calenberg und Göttingen zu verwalten. Es ist eine niedersächsische Besonderheit, dass der umfangreiche Land- und Forstbesitz sowie zahlreiche Kirchen und Klöster, die zusammen mit weiteren Vermögensmassen den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds bilden, nicht dem übrigen Staatsvermögen einverleibt sind, sondern stets und bis heute unabhängig verwaltet werden.

Die Klosterkammer ist Organ einer Stiftung des öffentlichen Rechts, zugleich aber auch eine staatliche Sonderbehörde. Sie ist zudem trotz ihrer geistlichen Wurzeln auch eine Art Vermögensverwaltung. Sie verwaltet das "Stift Ilfeld" in Thüringen – unterbrochen in der Zeit von 1946 bis 1991 -, den "Hospitalfonds St. Benedikti" zu Lüneburg und den "Domstrukturfonds Verden". Der "Allgemeine Hannoversche Klosterfonds" schließlich ist eine der größten deutschen öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Sein Haushalt ist von hohen regelmäßigen Ausgaben gekennzeichnet, begründet durch vielerlei Rechtsverpflichtungen. Dazu gehört die Bauunterhaltung zahlreicher evangelischer wie römisch-katholischer, oft denkmalgeschützter Dome und Kirchen, Pfarrhäuser, Friedhofskapellen und Klosteranlagen, aber auch die vollständige Versorgung der fünf Calenberger Frauenklöster, die Erfüllung erheblicher Leistungsverpflichtungen für die sechs Lüneburger Frauenklöster sowie verpflichtende Aufwendungen für Pfarrer-, Küster- und Kantorengehälter in evangelischen und katholischen Kirchengemeinden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2004
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln