Artikel-Informationen
erstellt am:
22.06.2004
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010
HANNOVER. Braunschweig ist die niedersächsische Bewerberin für die deutsche Nominierung zur Kulturhauptstadt 2010. Das habe die Niedersächsische Landesregierung in seiner heutigen Kabinettssitzung beschlossen, teilte Minister Lutz Stratmann bei einer Pressekonferenz in Hannover mit. Das Landeskabinett folgte damit dem Votum des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Dieses hatte die von Braunschweig und Osnabrück eingereichten Bewerbungen anhand der vom Europäischen Parlament vorgegebenen Kriterien geprüft und war in seiner Beurteilung zu einem knappen Vorsprung für Braunschweig gekommen.
Kriterien Summe der vergebenen Punkte
Braunschweig Osnabrück
EU-Kriterium 1 |
8 |
7 |
EU-Kriterium 2 |
5 |
8 |
EU-Kriterium 3 |
10 |
8 |
EU-Kriterium 4 |
8 |
10 |
EU-Kriterium 5 |
6 |
4 |
EU-Kriterium 6 |
9 |
11 |
EU-Kriterium 7 |
13 |
9,5 |
Planungskriterien |
8,5 |
9 |
67,5 |
66,5 |
Punkte in den Tabellenfeldern:
Summe der in den zuständigen Referaten vergebenen Bewertungen nach folgendem Maßstab
0 = Kriterium nicht erfüllt
1 = Kriterium annähernd erfüllt
2 = Kriterium gut erfüllt
3 = Kriterium überragend erfüllt
EU-Kriterien lt. Beschluss 1419/1999, Art. 3 d. Europäischen Parlaments und des Rates:
"Bei der Benennung wird angegeben, wie die benannte Stadt folgende Ziele zu erreichen gedenkt:
1. Herausstellen der den Europäern gemeinsamen künstlerischen Strömungen und Stile, zu denen die benannte Stadt Anregungen gegeben oder einen wesentlichen Beitrag geleistet hat;
2. Förderung von Veranstaltungen mit Kulturschaffenden aus anderen Städten der Mitgliedstaaten, die zu einer dauerhaften kulturellen Zusammenarbeit führen, und Förderung ihrer Mobilität innerhalb der Europäischen Union;
3. Unterstützung und Förderung des kreativen Schaffens als wesentlicher Bestandteil jeder Kulturpolitik;
4. Mobilisierung und Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an dem Projekt und damit Gewährleistung der sozialen Wirkung der Aktion und ihrer Kontinuität über das Jahr der Veranstaltungen hinaus;
5. Förderung des Empfangs von Bürgern aus der Union und der größtmöglichen Bekanntmachung der geplanten Veranstaltungen mit Hilfe aller multimedialen Mittel;
6. Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturkreisen und denen anderer Teile der Welt und in diesem Sinne Betonung der Öffnung gegenüber anderen und des Verständnisses für andere, die grundlegende kulturelle Werte darstellen;
7. Herausstellung des historischen Erbes und der Stadtarchitektur sowie der Lebensqualität in der Stadt."
Planungs- und Evaluierungskriterien
Mögliche Bestandteile für die Programme der zur Kulturhauptstadt erklärten Städte:
Herausstellung der gemeinsamen künstlerischen Strömungen und Stilrichtungen, bei deren Entstehen die betreffende Stadt eine besondere Rolle gespielt hat;
Durchführung künstlerischer Darbietungen (Musik, Tanz, Theater, bildende Kunst, Film usw.) sowie Verbesserung der Kulturförderung und des Kulturmanagements;
Vertraut machen der europäischen Öffentlichkeit mit Persönlichkeiten und Ereignissen, die Geschichte und Kultur der Stadt geprägt haben;
Durchführung spezifischer Aktivitäten zur Förderung von Innovationen im Kunstbereich und zur Schaffung neuer Formen der kulturellen Aktion und des kulturellen Dialogs;
Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Zugänglichkeit und der Sensibilisierung in bezug auf das bewegliche und unbewegliche Kulturgut sowie das stadtspezifische kulturelle Schaffen;
Durchführung von speziellen Kulturprojekten mit dem Ziel, Jugendlichen die Kunst näherzubringen;
Durchführung von speziellen Kulturprojekten zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts;
Bekanntmachung der vorgesehenen Veranstaltungen durch multimediale und audiovisuelle Mittel und in mehreren Sprachen;
Beitrag zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit, insbesondere im Bereich Beschäftigung und Fremdenverkehr;
Notwendigkeit der Entwicklung eines hochwertigen und innovativen Kulturtourismus unter angemessener Berücksichtigung der besonderen Aufgabe, das Kulturgut auf Dauer zu erhalten und dabei die Wünsche der Besucher mit denen der örtlichen Bevölkerung in Einklang zu bringen;
Durchführung von Projekten zur Förderung der Einbeziehung des architektonischen Erbes in neue Strategien zur Stadtentwicklung;
Gemeinsame Durchführung von Initiativen zur Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturen und den Kulturen in anderen Teilen der Welt.
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erstellt am:
22.06.2004
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010