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Staatssekretär Lange: "Die Forderung der Landschaft beruht auf falschen Annahmen"

Oldenburgische Landschaft


HANNOVER. Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur Dr. Josef Lange zeigte sich angesichts der am (heutigen) Montag in der Nordwest Zeitung (NWZ) geäußerten Forderung der Oldenburgischen Landschaft verwundert.

Die Vollversammlung der Oldenburgischen Landschaft forderte laut NWZ in einer Resolution den Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann auf, in der "Auseinandersetzung" um die abberufene Geschäftsführerin der Oldenburgischen Landschaft "als Dienstherr endlich klar Position" zu beziehen.

Das Ministerium sei, so Staatssekretär Lange, sowohl vertreten durch die Personalabteilung, die Kulturabteilung als auch ihn selbst, seit eineinhalb Jahren engagiert bei der Frage, eine einvernehmliche Lösung zwischen der Landschaft und der abberufenen Geschäftsführerin herbeizuführen. In zahlreichen Gesprächen, in denen das Ministerium als Moderator fungiert habe, habe man wiederholt Vergleichsangebote unterbreitet. Eine Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung eines Vergleichsangebotes einzuleiten, sei aufgrund der rechtlichen Situation nicht möglich gewesen.

Dazu erklärte Dr. Josef Lange: "Das Land ist nicht Dienstherr. Die Landschaft selbst hat die Dienstherrenfähigkeit, ist damit auch einziger Dienstherr im Falle der ehemaligen Direktorin und also für Einstellungen, Entlassungen und Versorgung von Beamten selbst verantwortlich." Das Ministerium habe lediglich die Rechtsaufsicht über die Oldenburgische Landschaft. Er gehe davon aus, dass die Forderung der Landschaft angesichts der Tatsache, dass das Ministerium nicht Dienstherr sei, damit erledigt ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2005
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010

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