Artikel-Informationen
erstellt am:
23.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010
Ansprechpartner/in:
Frau Meike Ziegenmeier
HANNOVER/OLDENBURG. Der Vorstand der Niedersächsischen Landesmuseen Oldenburg und die Leiterin des Schlossgartens haben sich unter Moderation des Wissenschaftsministeriums geeinigt und geben dazu folgende Erklärung ab:
"Zwischen dem Vorstand der Niedersächsischen Landesmuseen Oldenburg und der Leiterin des Schlossgartens Oldenburg sind Missverständnisse entstanden im Hinblick auf die in der Ausschreibung der Stelle der Schlossgartenleitung vorausgesetzte Bereitschaft, die Dienstwohnung im Hofgärtnerhaus des Schlossgartens zu beziehen.
Diese Missverständnisse sind in Gesprächen am 21. Februar 2007 ausgeräumt worden.
Der Vorstand der Niedersächsischen Landesmuseen Oldenburg leitet aus der Kündigung vom 08. Februar 2007 keinerlei Rechte mehr her und wird Frau Stalling zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Leiterin des Schlossgartens weiter beschäftigen. Frau Stalling wird die beim Arbeitsgericht Oldenburg eingereichte Klage zurückziehen.
Die Leiterin des Schlossgartens verpflichtet sich, der Ausschreibung der Stelle entsprechend die Dienstwohnung nach Renovierung zu beziehen. Damit sind die Voraussetzungen für eine weitere gedeihliche Entwicklung des Schlossgartens gesichert. Über alles Weitere haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart."
"Ich bin froh, dass in der Angelegenheit eine für alle Beteiligten angemessene Lösung gefunden wurde. Einer weiteren gedeihlichen Entwicklung des Schlossgartens steht nun nichts mehr entgegen", sagt der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann.
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erstellt am:
23.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010
Ansprechpartner/in:
Frau Meike Ziegenmeier