Erwachsenenbildung erhält Planungssicherheit
Zielvereinbarung mit dem Land bis 2013 sichert Arbeit auf hohem Niveau
Das Land fördert auch künftig die Bildungsarbeit der anerkannten Träger nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz auf hohem Niveau. Dieses sichert eine neue, bis zum Jahr 2013 gültige, Zielvereinbarung. Die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Professor Dr. Johanna Wanka, und der Vorsitzende des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung e.V., Dr. Jürgen Walter haben die Vereinbarung zum Jahresende unterzeichnet. In dieser ist festgelegt, welche anteilige Fördersumme die Einrichtungsgruppen jeweils für den jährlich nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz zu erbringenden Unterrichtsumfang vom Land erhalten. Insgesamt stehen im Landeshaushalt 2011 dafür 44,5 Millionen Euro bereit.
Die Volkshochschulen erhalten für ihre jährlich vorgesehenen 1,8 Millionen Unterrichtsstunden eine Landesförderung in Höhe von 21,8 Millionen Euro. Für die Landeseinrichtungen mit ihren jährlich 1,4 Millionen Unterrichtsstunden sind 15,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Heimvolkshochschulen, bei denen rund 231.000 Teilnehmertage zugrunde gelegt werden, erhalten eine Landesförderung von 7,2 Millionen Euro.
„Mit dieser Vereinbarung schafft das Land Niedersachsen einen verlässlichen Rahmen für die wichtige Arbeit der Erwachsenenbildungseinrichtungen und das lebenslange Lernen. Damit legen wir zugleich die Grundlage für langfristig planbare Bildungsangebote von hoher Qualität“, sagt Wanka.
„Die Verlässlichkeit Ihrer Politik gewährt der Erwachsenenbildung Vertrauen und Sicherheit“, so Walter, der dem Land für die Zielvereinbarung als wichtige Planungsgrundlage dankte.
Die Vereinbarungen mit den Erwachsenenbildungseinrichtungen werden auf der Grundlage des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes geschlossen. Diese Praxis der gemeinsamen Zielvereinbarungen gibt es in Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2000. Jeweils nach einem Zeitraum von 3 Jahren wird der Verteilerschlüssel für die Landesmittel aktuell der Arbeitsleistung der Einrichtungen angepasst. Ebenso wird auch der Umfang der zu erbringenden Bildungsmaßnahmen auf dieser Grundlage neu festgesetzt.
Die nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz als finanzhilfeberechtigt anerkannten Träger/Einrichtungen sind:
Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e. V., Bildungswerk der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Niedersachsen e.V., Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen, Katholische Erwachsenenbildung im Lande Niedersachsen e. V., Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V., Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V. sowie 61 Volkshochschulen und 22 Heimvolkshochschulen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.12.2010
zuletzt aktualisiert am:
05.01.2011
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Stichternath
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-2544
Fax: 0511/120-99 2544