Hochschulnebentätigkeitsverordnung beschlossen
Anpassung an Beamtenrecht
Nachdem der Bund 2009 im Zuge der Föderalismusreform Teile seiner Gesetzgebungskompetenz im Beamtenrecht an die Länder abgegeben hatte, wurde im gleichen Jahr das Niedersächsische Beamtengesetz (NBG) novelliert. Dabei wurden auch die Bestimmungen für Nebentätigkeiten grundlegend geändert. So ist zum Beispiel die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten der Beamten generell abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt worden.
Mit der Neufassung der Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNtVO) wird diesen Änderungen auch für den Hochschulbereich Rechnung getragen. Dabei werden zwei bislang getrennte Verordnungen, nämlich die Hochschulnebentätigkeitsverordnung und die Hochschulnutzungsentgeltverordnung Medizin, nunmehr in einer Verordnung zusammengefasst.
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erstellt am:
22.02.2011