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Bundesrat fordert Verbesserungen bei Altersversorgung von Spätaussiedlern

Westmann: „Gerechtere Rentenzahlungen würdigen die Lebensleistungen“


Als ein wichtiges Signal der Länder für mehr Gerechtigkeit bewertet die Landesbeauftragte für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler einen vom Bundesrat heute beschlossenen Antrag zur Verbesserung der Fremdrente. Niedersachsen hatte sich ebenfalls für gerechtere Renten bei den Spätaussiedlern eingesetzt.

„Tausende von älteren Spätaussiedlern in Deutschland sind von Altersarmut bedroht oder betroffen. Wir sollten ihre Lebensleistungen stärker würdigen. Diese Menschen fühlen sich bisher um die Früchte ihrer Arbeit gebracht. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, diese Landsleute stärker in den Fokus zu nehmen und konkrete Lösungen vorzulegen“, sagte die Landesbeauftragte Editha Westmann.

Die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben seit 1996 Kürzungen von bis zu 40 Prozent bei der Neugewährung ihrer so genannten Fremdrente hinnehmen müssen. Westmann setzt sich seit Übernahme ihres Amtes als Landesbeauftragte für eine sozial ausgewogenere Lösung ein.

Westmann hatte die Landesregierung erfolgreich gebeten, eine länderübergreifende Initiative Bayerns im Bundesrat zu unterstützen. Ebenso hatte sie eine bundesweite Resolution hierzu unterstützt. Der Niedersächsische Landtag hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres einem Entschließungsantrag zugestimmt. Auch dieser beinhaltete eine Bundesratsinitiative zur Prüfung konkreter Verbesserungen bei der Fremdrente sowie bei der rentenrechtlichen Situation von jüdischen Zugewanderten aus Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion. „Ein finanzieller Nachteilsausgleich betrifft zwar mehrere hunderttausend ältere Spätaussiedler. Da die hier Aufgewachsenen keine Fremdrente mehr beziehen und ausreichend in die deutsche Rentenversicherung einzahlen, würden weder der Steuerzahler noch die Rentenkasse auf Dauer belastet“, so Westmann.


Hintergrund:

Aussiedler waren bis Mitte der 1990er-Jahre den Bundesbürgern bei ihrer Rentenhöhe gleichgestellt. Dann erfolgte eine gesetzliche Neuregelung bei den Fremdrenten. Zum einen musste seinerzeit das niedrigere Lohnniveau in den östlichen Bundesländern mit Blick auf die Altersversorgung der Bevölkerung aufgefangen werden. Zum anderen siedelten sich zwischen 1990 und 2000 mehr als zwei Millionen deutschstämmige Menschen aus den Staaten der zerfallenen Sowjetunion in der Bundesrepublik an.

Die Folgen der Novelle treffen heute vor allem die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hart. Unabhängig von ihrer Erwerbsbiografie erhalten sie daraus nur noch maximal 25 Entgeltpunkte für ihre Fremdrente angerechnet. Bei Ehepaaren sind dies maximal 40 Entgeltpunkte. Letztere werden aber nach dem Tod des Partners wieder auf 25 Punkte gedeckelt. Dadurch drohten vor allem denjenigen, die lange in ihren Herkunftsstaaten gearbeitet haben und in Deutschland nur auf eine überschaubare Zahl an Beitragsjahren kommen, Renten weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt oder sogar unterhalb der Armutsgrenze.

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erstellt am:
15.02.2019

Ansprechpartner/in:
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Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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