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Westmann: Spätaussiedler leisten erheblichen Beitrag zur Stärkung des Rentensystems – Beauftragte für Anpassung der Fremdrente

Die Heimatvertriebenen- und Spätaussiedlerbeauftragten von Bund und Ländern haben sich im Rahmen ihrer Konferenz in Berlin für eine Anpassung der Fremdrente ausgesprochen. Diese wurde in den Neunzigerjahren aufgrund eines geringeren Rentenniveaus in den Neuen Bundesländern um 40 Prozent gesenkt, anders als die Ost-Rente allerdings nie erhöht. Auch die Deckelung der Endgeltpunkte für Einzelpersonen auf 25 und für Paare auf 40 besteht bis heute unverändert. „Das führt in vielen Fällen zu Altersarmut, obwohl die Betroffenen ihr Leben lang hart gearbeitet haben“, kritisiert die niedersächsische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Editha Westmann.

Die Landesbeauftragte begrüße zwar die mehrheitliche Entscheidung der Länder, den Bundestag mit einer Überprüfung der Rentenhöhe zu beauftragen. Es sei jedoch noch viel Überzeugungsarbeit nötig, um bestehende Informationsdefizite zu beseitigen: „Bei der Anpassung der Fremdrente handelt es sich nicht um politische Almosen, sondern um einen wichtigen Beitrag zu Rentengerechtigkeit. Der Generationenvertrag wird ausgehebelt, wenn die Kinder unserer Spätaussiedler in die Rentenkassen einzahlen und gleichzeitig auch noch den Unterhalt für ihre Eltern aufstocken müssen. Die Spätaussiedler haben ein Recht auf eine auskömmliche und ihrer Lebensleistung entsprechenden Rente“, so Westmann. Entgegen der durchschnittlichen Altersverteilung in Deutschland bezögen darüber hinaus nur 18 Prozent der Spätaussiedler eine Rente. „Das zeigt einmal mehr, dass die Spätaussiedlerfamilien einen erheblichen Beitrag zur Stärkung unseres Rentensystems leisten. Es ist an der Zeit, diese Leistung anzuerkennen.“

Neben der Fremdrente haben sich die Bundes- und Landesbeauftragten auch mit der finanziellen Förderung verständigungspolitischer Maßnahmen sowie aktuellen Problemen bei der Anerkennung der in den Herkunftsländern ausgestellten Geburtsurkunden befasst.

Hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung der im Bundesvertriebenengesetz geregelten verständigungspolitischen Maßnahmen weist die Landesbeauftragte darauf hin, dass die Landsmannschaften der Länder und Kreise jederzeit die Möglichkeit haben, sich beim Bundesministerium des Innern über die Förderkriterien zu informieren und Hilfe bei der Antragstellung zu erhalten. „Auch ich stehe den Landsmannschaften gerne zur Verfügung, wenn Unterstützung gewünscht ist“, betont Westmann, die zudem Bewegung bei der hiesigen Anerkennung von Geburtsurkunden aus den Heimatländern ankündigt: „Wir tragen das Problem jetzt an die Kommunalen Spitzenverbände heran. Eine Lösung könnte sein, dass die Standesämter eine Nachbeurkundung vornehmen.“

Die nächste Konferenz der Heimatvertriebenen- und Spätaussiedlerbeauftragten soll im Herbst 2019 in Niedersachsen stattfinden. Auf dem Programm stehen auf Vorschlag von Editha Westmann dann auch ein Besuch im Grenzdurchgangslager und im Museum Friedland.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2019

Ansprechpartner/in:
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