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Ausschreibung „Zukunftsdiskurse“

Ziel der Ausschreibung

Der demokratische Staat lebt von der freien politischen Meinungsbildung seiner Bürgerinnen und Bürger. Demokratische Entscheidungen sind ohne gesellschaftliche Diskurse nicht denkbar. Umso wichtiger ist es, dass diese Diskurse in aller Offenheit und auf der Grundlage eines fundierten Wissens geführt werden. Die Entwicklung der Sozialen Medien sorgt in diesem Kontext für neue Herausforderungen. Dabei steht nicht nur die Qualität der Informationen in Frage – auch Manipulationen spielen in letzter Zeit eine große Rolle.

Vor diesem Hintergrund stehen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen in einer besonderen Verantwortung, einen Beitrag für das demokratische Gemeinwesen zu leisten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen bündeln das aktuelle Wissen. Sie sind Orte der methodischen Kritik und des zivilisierten Diskurses - eines wissenschaftlichen fundierten Dialoges, in dem das bessere Argument den Ausschlag gibt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können somit wichtige Beiträge für die politischen und gesellschaftlichen Debatten leisten.

Solche Beiträge sollen mit der Ausschreibung „Zukunftsdiskurse“ stimuliert werden. Sie richtet sich vor allem an die Geistes- und Sozialwissenschaften in Niedersachsen. Um deren Funktion als herausragende Impulsgeber für die geistige, politische, soziale, ökonomische und kulturelle Entwicklung unserer Gesellschaft zu stärken, fördert das MWK mit den Zukunftsdiskursen Projekte, die insbesondere im Rahmen von wissenschaftlichen Veranstaltungen aktuelle, zukunftsgerichtete Fragestellungen in origineller Weise aufgreifen. Die Projekte sollen als qualifizierter Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte verstanden werden, sowohl im Sinne des Impulses als auch als Beitrag zu deren Versachlichung.

Die Wahl des Projektthemas sollte sich an den großen gesellschaftlichen Themen der Zeit orientieren. Dazu gehören unter anderem die Frage nach einer europäischen Identität angesichts der Krise der Europäischen Union, die Zukunft der bisherigen Wirtschafts- und Sozialordnung vor dem Hintergrund der Globalisierung und Digitalisierung, die Folgen der Migration für die politische Kultur und das demokratische Gemeinwesen und das Spannungsverhältnis von Regionalisierungstendenzen in einer globalisierten Welt. Ausdrücklich begrüßt werden Vorhaben, die Diversity-Aspekte einbeziehen.

Förderkonzept

Ziel der Förderung ist es, dem wissenschaftlichen Diskurs und der Reflexion Freiraum zu ermöglichen. Dieser Freiraum soll auch dafür genutzt werden, innerhalb der Projektlaufzeit konkrete Beiträge für die öffentliche Debatte zu erarbeiten.

Mindestanforderungen an die Projekte sind die Durchführung einer Auftaktveranstaltung sowie einer öffentlichen Abschlussveranstaltung. Zudem muss auf der Abschlussveranstaltung ein Impulspapier von den Projektverantwortlichen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt werden. Das Impulspapier soll die Projektergebnisse zusammenfassen und eine weiterführende Perspektive entwickeln. Das Impulspapier ist als Beitrag des Projekts zur öffentlichen Debatte zu verstehen und soll deshalb digital frei verfügbar sein.

Zwischen der Auftakt- und der Abschlussveranstaltung sollten maximal 12 Monate liegen, um den Aktualitätsbezug des Projekts sicherzustellen.

Das Förderprogramm richtet sich in erster Linie an bereits laufende Vorhaben. Das Förderformat kann so genutzt werden, um aktuelle Forschungsergebnisse in einen breiteren Diskurs zu bringen.

Konkret gefördert werden die Planung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Arbeitstagungen, einschließlich der dazugehörigen wissenschaftlichen Publikationen, Thesenpapiere etc. Hierfür können z.B. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie studentische Hilfskräfte eingestellt werden. Reisekosten für externe Referentinnen und Referenten werden ebenfalls gefördert.

Erwünschte Ergebnisse der Projekte sind wissenschaftlich fundierte, kreative Zukunftskonzepte oder kritische Zusammenfassungen des aktuellen Forschungsstandes, die einen gesicherten Überblick zum Forschungsthema liefern.

Themen- und Fragestellungen sollen sich durch eine hohe Debattenrelevanz auszeichnen. Fachlich eng begrenzte Erörterungen sind dagegen zu vermeiden.

Die Fragestellungen sollen sowohl dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn dienen als auch Impulse für gesellschaftspolitische Debatten liefern. Neue Formen der Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit und der Gesellschaft sowie die innovative Nutzung neuer Medien können im Rahmen der Vorhaben erprobt werden. Die Einbindung externer Kompetenz aus Politik und Gesellschaft, die eine Praxisperspektive einbringt, ist ausdrücklich erwünscht.

Förderung und Antragstellung

Die Projekte werden mit maximal 120.000 Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Monate.

Anträge können bis zum 28.10.2022 beim MWK eingereicht werden.

Details zur Förderung

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen gem. § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen.

Anträge können durch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestellt werden. Sofern die Antragstellerin/der Antragsteller befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beizufügen, dass die Veranstaltung dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.

Fördervolumen und Dauer

Die Projekte werden mit maximal 120.000 Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Monate. In Ausnahmefällen (z. B. Fertigstellung von Publikationen) kann eine kostenneutrale Verlängerung beantragt werden.

Verwendung der Fördermittel

Eine Verwendung der Fördermittel ist nur für zusätzliche Personalausgaben und Sachausgaben möglich.

Wird die Organisation von Veranstaltungen (oder Teile davon) an eine Veranstaltungs- /Kongressagentur abgegeben, muss dies zwingend im Antrag angegeben und begründet werden.

Bei Beauftragung einer Veranstaltungs-/Kongressagentur muss mit dieser vereinbart werden, dass die Belege (mit Bestätigung über die Auszahlung) über die nachstehend genannten förderfähigen Ausgaben dem Antragsteller für die Abrechnung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss bei der Beauftragung das Vergaberecht eingehalten werden und der Vertrag mit der Veranstaltungs-/Kongressagentur darf keine (anteilige) Abführung evtl. Überschüsse an den Antragsteller beinhalten.

Folgende sächliche Aufwendungen sind förderfähig:

  • Reisekosten für die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie externe Referentinnen und Referenten, nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen*).
  • Publikationen (Ergebnisse sollten möglichst in Open Access zur Verfügung gestellt werden) und sonstige Druckkosten
  • Raummieten, sofern externe Räume angemietet werden.
  • Verbrauchsmaterial

*) Fahrt- und Aufenthaltskosten können nur für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden. Die Berechnung der entstehenden Ausgaben für Fahrt und Übernachtung erfolgt auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes sowie der entsprechenden niedersächsischen Ausführungsbestimmungen. Demnach sind unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit notwendige Ausgaben für Fahrten mit den preislich günstigsten, regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln förderfähig.

Ausgaben für die Bewirtung sind zuwendungsfähig, sofern sich diese im Rahmen der Bewirtungsrichtlinie der Hochschule der Antragstellerin/ des Antragstellers liegen. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen weisen durch Erläuterungen zum Ausgabenplan nach, dass die Bewirtungskosten sich nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten.

Nicht förderfähig sind indirekte Kosten, d.h. Kosten für die durch das Projekt in Anspruch genommene Infrastruktur der antragstellenden Einrichtung und für die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden, sowie:

  • (Referenten-)Honorare
  • die Anschaffung von Geräten
  • Ausgaben für Abend- oder Rahmenprogramm und repräsentative Aufwendungen

Antragstellung

Förderanträge sind ungeheftet bzw. ungebunden unter Verwendung des Antragsformulars

  • in zweifacher Ausfertigung
  • mit einer elektronischen Version des Antrags (eine Datei inklusive aller Anlagen mit einer Höchstgröße von 2 MB, PDF-Datei per Mail an hilke.dittmann@mwk.niedersachsen.de)
  • auf dem Dienstweg, d. h. über die Leitung der antragsberechtigten Einrichtung zu richten an:
    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
    Referat 14
    Postfach 2 61, 30002 Hannover

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antragsformular (Anlage 1)
  • Projektkonzept, anhand dessen die wissenschaftliche Bedeutung und die Debattenrelevanz der Fragestellung sowie die Durchführung der Reflexionsphasen und die Einbindung der Öffentlichkeit beurteilt werden kann (5 bis 10 Seiten)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage 2)
  • wissenschaftlicher Lebenslauf der Antragstellenden (max. 2 Seiten)
  • Sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller befristet beschäftigt ist, ist dem Antrag eine Erklärung der antragstellenden Einrichtung beizufügen, dass das Projekt dort durchgeführt werden kann und die Einrichtung als Zuwendungsempfängerin die Administration der Fördermittel übernimmt.

Antragsfrist

Antragstichtag ist der 28.10.2022

Hinweise zum Förderverfahren

Antragstellende können nach dieser Ausschreibung und den Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 LHO Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Fall der Bewilligung werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil.

Innerhalb der Projektlaufzeit ist ein Impulspapier zu fertigen, dass bei der obligatorischen öffentlichen Abschlussveranstaltung des Projekts vorgelegt und an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilt werden muss. Das Impulspapier sollte die Projektergebnisse zusammenfassen und eine weiterführende Perspektive entwickeln. Das Impulspapier ist als Beitrag des Projekts zur öffentlichen Debatte zu verstehen. Es sollte deshalb digital frei verfügbar sein.

Es sollte einen Umfang von rd. 15 Seiten (Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) haben.

Nach Abschluss ist ein Sachbericht (max. drei Seiten, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) vorzulegen, der über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse des Projekts Auskunft gibt.

Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:

Jeanette Schröter
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-2651
E-Mail: Jeanette.Schroeter@mwk.niedersachsen.de

Antragsunterlagen

Hier finden Sie das Antragsformular (Anlage 1) sowie den Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage 2) für die Ausschreibung „Zukunftsdiskurse“ zum Download. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nicht vollständig barrierefrei sind.

  Antragsformular Zukunftsdiskurse
(PDF, 0,26 MB)

  Ausgaben- und Finanzierungsplan Zukunftsdiskurse
(XLS, 0,04 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2021
zuletzt aktualisiert am:
21.01.2022

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