Allg. Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AnBest-P)
(PDF, 0,11 MB)
Vergabe von Fördermitteln
Für Freie Theaterarbeit, Tanz und Kinder- und Jugendtheater in Niedersachsen
Es erfolgt in Kürze folgende Ausschreibung:
- Produktionsförderung 2026
Sie werden hier informiert, sobald die Antragstellung möglich ist. Die Frist zur Einreichung der Anträge wird voraussichtlich der 15.10.2025 sein.
Produktionsförderung
Im Rahmen einer Projektförderung können Theater in nicht-öffentlicher / privatrechtlicher Trägerschaft einschließlich Kinder- und Jugendtheater, Tanz und sonstige auf dem Gebiet der darstellenden Kunst berufsmäßig arbeitende Gruppen, Puppen- und Figurentheater sowie öffentliche und private Träger von Einrichtungen, die der freien Theaterarbeit dienen, auf Antrag Zuwendungen zu ihren Produktionskosten erhalten. Die Produktionen müssen dabei mind. zehnmal in Niedersachsen aufgeführt werden. Die Antragssumme muss mind. 10.000 Euro und darf max. 30.000 Euro betragen.
Anträge auf Produktionsförderung müssen bis spätestens 15.10.2024 über das Online-Antragsverfahren eingegangen sein. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien professionellen Theater in Niedersachsen.
Die Antragsstellung auf Produktionsförderung für das Jahr 2026 ist nur über das NAVO-Online-Antragssystem möglich, welches in Kürze bereitgestellt wird.
Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren
- Hinweis zur Anmeldung: Für die Antragstellung benötigen Sie ein Bund-ID-Konto. Eine Antragstellung über das Servicekonto Niedersachsen ist nicht mehr möglich. Mit der Anmeldung über die Bund-ID gelangen Sie in das bekannte Antragssystem NAVO.
- Hinweis zur Förderentscheidung: Grundsätzlich kann bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen über eine Förderung nur aufgrund pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Anzahl der Anträge übersteigt meistens die Bewilligungsmöglichkeiten. Daher kann erfahrungsgemäß nur ein Teil der Anträge berücksichtigt werden. In vielen Fällen wird bei einer Bewilligung daher nur eine anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erfolgen. Diese ist begrenzt durch den in der Richtlinie Freie Theater vorgesehenen Maximalanteil und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Konzeptionsförderung
Neben der Projektförderung besteht die Möglichkeit einer 3-jährigen Konzeptionsförderung für Ensembles der Freien Darstellenden Künste mit und ohne Spielstätte. Sie ist angelegt als Spitzenförderung der freien Tanz- und Theaterszene. Kulturpolitisches Ziel ist der Ausbau und die Stärkung der Professionalität und der Kontinuität der qualitativ überragenden freien Theater und der Spiel- und Produktionsstätten. Produktionen, für die eine Produktionsförderung beantragt wird, dürfen kein Teil der Konzeptionsförderung sein. Für Spielstätten mit Ensemble sind über die Konzeptionsförderung lediglich künstlerische Konzepte u. Rechercheleistungen förderfähig. Eine Antragsstellung zur Konzeptionsförderung wird voraussichtlich wieder im Jahr 2027 möglich sein.
Spielstättenförderung
Mittels der Spielstättenförderung wird das Ziel verfolgt, den ausgewählten Spielstätten über einen Zeitraum von drei Jahren Planungsmöglichkeiten und -sicherheit zur Weiterentwicklung des Theaterbetriebes zu gewähren und diese strukturell zu stärken. Eine Förderung künstlerischer Konzepte ist hier ausgeschlossen.
Eine Antragsstellung zur Spielstättenförderung wird voraussichtlich wieder im Jahr 2027 möglich sein.
Theaterbeirat
Ein ehrenamtlich besetzter Theaterbeirat begutachtet die Förderanträge für Projekte im Bereich der Freien Theater und unterbreitet dem Ministerium Vorschläge zur Förderung.
Aktuelle Besetzung des Theaterbeirates:
- Prof. Dr. Jens Roselt
Institut für Medien- und Theaterwissenschaft an der Universität Hildesheim - Luzia Schelling
Schauspielerin und Dramaturgin - Silke zum Eschenhoff
Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dramaturgin - Anna Mülter
künstlerische Leitung Festival Theaterformen - Vera Strobel
Künstlerische Leitung / Artistic Director im Theater o.N., FRATZ International & Berliner Schaufenster - Elisabeth Bohde
künstlerische Leitung in der Theaterwerkstatt Pilkentafel Flensburg - Harald Redmer
Kulturberatung, Regie, Produktion, Schauspiel aus Münster
Die Geschäftsstelle des Theaterbeirates wird geführt von:
Sara Kleinwechter
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 33 – Theater und Musik
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Tel.: 0511 120-2560
E-Mail: sara.kleinwechter@mwk.niedersachsen.de
Genehmigung zu Umsatzsteuerbefreiung
Für Theater- und Tanztheaterensembles besteht die Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung; Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Beantragung der Umsatzsteuerbescheinigung.