Beantwortung der Dringlichen Anfrage LT-Drucksache 17/6284
Antisemitismusvorwurf gegen die HAWK – Wie geht Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić (GRÜNE) mit den Vorwürfen um, die niedersächsische Hochschule sei eine „Hassfabrik“?
Im Namen der Landesregierung möchte ich zunächst, weil dies angesichts der Fülle an Presseberichterstattung mit den unterschiedlichsten Informationen zum Zeitablauf erforderlich erscheint, einen präzisen Überblick über die Chronologie und den Ablauf geben.
Am 23.07.2015ging das Schreiben des Präsidenten des Zentralrates der Juden, Dr. Josef Schuster, vom 22.07.2015 an Herrn Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei ein, als Anhang beigefügt war eine Seminarübersicht der Lehrveranstaltung „Soziale Lage der Jugendlichen in Palästina“.
Nach Kenntnisnahme des Herrn Ministerpräsidenten am 24.07.2015 wurde das Schreiben als Anlage per Mail am 29.07.2015 an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zur Bearbeitung abgegeben.
Das Schreiben wurde im Ministerbüro angenommen. Die Staatssekretärin und die Ministerin wurden über den Eingang unterrichtet.
Am selben Tag wurde das Schreiben an das für die Hochschulbetreuung zuständige Referat 24 zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Noch an diesem Tag, also am 29.07.2015, wurde die Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen um Stellungnahme unter Beifügung des eingegangenen Schreibens des Zentralrates sowie des beigefügten Seminarplans mit Fristsetzung bis 13.08.2015 gebeten.
Die Hochschule bat um Einräumung einer Fristverlängerung bis zum 31.08.2015. Dieser Bitte wurde entsprochen.
Am 04.08.2015 wurde die Eingangsbestätigung an den Zentralrat der Juden bzw. dessen Präsident, Dr. Josef Schuster, versandt, mit dem Hinweis auf die erforderliche Stellungnahme der Hochschule sowie die vorlesungsfreie Zeit und die Tatsache, dass die Rückkehr der in der Fakultät Verantwortlichen abgewartet werden müsse.
Die Stellungnahme der Hochschule vom 27.08.2015, unterzeichnet von der Präsidentin Dienel, ging am 01.09.2015 im Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein. Der vom Hochschulreferat auf der Grundlage der Stellungnahme der Hochschule erarbeitete Antwortentwurf wurde nach Zustimmung durch die Hausleitung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur an die Staatskanzlei übersandt mit der Bitte um Zustimmung.
Das Antwortschreiben an den Zentralrat der Juden wurde am 21.09.2015 abgesandt.
Hierin wurde auf der Grundlage der Stellungnahme der Hochschule nach Befassung der verantwortlichen Fakultät unter anderem mitgeteilt, dass die Fakultät entschieden habe, eine Neujustierung des Lehrangebotes vorzunehmen.
Am 16.12.2015 ging beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur
ein zweites Schreiben des Zentralrates, datiert auf den 14.12.2015, ein. Der Präsident, Dr. Josef Schuster, dankte für die Antwort der Ministerin und führte erneut Beschwerde gegen die Lehrveranstaltung an der Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen. Er fügte ein Kurzgutachten der Amadeu Antonio Stiftung bei, in dem die Unterrichtsmaterialien der Lehrveranstaltung einer kritischen Prüfung unterzogen wurden. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Unterlagen geeignet sind, den Studierenden ein „zutiefst antiisraelisches, in Teilen sogar antisemitisches Weltbild zu vermitteln“.
Am 12.01.2016 wurde eine Eingangsbestätigung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur an Dr. Schuster versandt, mit dem Hinweis auf das Erfordernis einer weiteren Stellungnahme der Hochschule zum beigefügten Gutachten. Am gleichen Tag wurde die Hochschule um eine Stellungnahme zum Schreiben sowie dem beigefügten Gutachten gebeten.
Am 01.02.2016 ging die Stellungnahme der Hochschule ein mit dem Hinweis, dass die erneute Beschwerde zum Anlass genommen wird, die Ethikkommission der Hochschule um eine Stellungnahme zu bitten.
Gleichzeitig teilte die Präsidentin der Hochschule, Frau Prof. Dienel, die Zusage der Fakultät mit, das Lehrangebot zukünftig nicht mehr fortzuführen, wenn die Ethikkommission eine solche Empfehlung abgeben sollte.
Am 29.02.2016 erfolgte erneut eine Antwort der Ministerin an den Zentralrat der Juden mit eben diesem Hinweis der Hochschule, dass sich zusätzlich die Ethikkommission der Hochschule mit dem Lehrangebot befassen werde. Auch die Zusicherung der Fakultät, das Lehrangebot umgehend einzustellen, sollte sich die Ethikkommission nach einer Prüfung auf diese Weise äußern, wurde Herrn Dr. Schuster mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 28.05.2016 teilte die Ethikkommission der Hochschule der Präsidentin mit, sie habe keine Bedenken gegen die Fortführung des Seminars. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:
„Die Ethikkommission hat keine Bedenken gegen die Fortführung der Lehrveranstaltung „Die soziale Lage der Jugendlichen in Palästina“. Sie sieht keinen Anhaltspunkt, dass in dieser Lehrveranstaltung antiisraelische oder antisemitische Inhalte in unzulässiger Weise propagiert werden.“
Am 01.08.2016 traf die Ministerin für Wissenschaft und Kultur die Entscheidung, ein unabhängiges Gutachten zur Lehrveranstaltung einzuholen. Die Präsidentin der Hochschule stimmte diesem Vorschlag zu. Am 05.08.2016 veröffentlichte die Hochschule die Entscheidung der Fakultät, die umstrittene Lehrveranstaltung nicht mehr anzubieten.
Am 09.08.2016 fand ein Gespräch mit Herrn Michael Fürst und Herrn Dr. Yazid Shammout sowie Präsidentin Prof. Dienel und der Ministerin statt. In diesem sehr konstruktiven Gespräch verständigte man sich auf einen weiteren engen Austausch.
Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die Behauptung, eine Reaktion des Ministeriums auf das erste Schreiben an den Zentralrat der Juden habe gefehlt, falsch ist.
Zu den Inhalten:
Namens der Landesregierung stelle ich fest: Antisemitismus hat an Niedersächsischen Hochschulen selbstverständlich keinen Platz. Ebenso unstrittig ist, dass die Freiheit von Lehre und Forschung ein hohes Gut ist, das in Niedersachsen selbstverständlich Schutz genießt. Und ohne auf die grundsätzliche Frage nach dem Schutzumfang von Art. 5 des Grundgesetzes näher einzugehen, habe ich als zuständige Ministerin für Wissenschaft und Kultur, als das Schreiben des Zentralrates der Juden und seines Präsidenten Dr. Schuster vom 22.07.2015 im Ministerium einging, dieses Schreiben unverzüglich zum Anlass genommen, die Hochschule zu einer Stellungnahme aufzufordern. Denn Freiheit von Lehre bedeutet nicht nur, aber eben auch Übernahme von Verantwortung für die Lehrangebote.
Die Organisation und Koordination von Lehre und Forschung sind klassische Selbstverwaltungsaufgaben der Hochschulen. Und aus diesem Grund liegt die Verantwortung zur Qualitätssicherung der Lehrangebote bei der Hochschule, genauer: bei der Fakultät.
Dennoch möchte ich festhalten, dass nach Einschätzung meines Hauses der Auszug aus dem Seminarplan der kritisierten Hochschulveranstaltung isoliert betrachtet problematisch ist, weshalb wir die Schreiben des Zentralrates der Juden sehr ernst genommen haben.
Es war zwingend notwendig, sich seitens der Fakultät mit diesem Seminar zu befassen. Allerdings, und das gehört ebenso zwingend zu der Bewertung: die Qualität von Texten und Quellenmaterial allein lässt keine abschließenden Aussagen über die Qualität einer Lehrveranstaltung zu. Die Frage der Qualität wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit Textquellen kann erst dann beantwortet werden, wenn die hochschuldidaktische Umsetzung sowie die fachwissenschaftliche Auseinandersetzung zusammen betrachtet werden.
Dabei ist bei Lehrveranstaltungen auf die didaktische Umsetzung besonderes Augenmerk zu richten. Dies gilt besonders für die Aufgabe von Lehrbeauftragten an Hochschulen.
Diese Einschätzung der übersandten Materialien habe ich im Übrigen in der ersten Antwort des Ministeriums an Herrn Dr. Schuster vom 18.09.2015 auch genauso vertreten. Die dem Schreiben des Zentralrates vom 22.07.2015 angehängte,
- zwar unvollständige
- und nach meiner Auffassung nicht mit den Üblichkeiten
- eines Seminarplans übereinstimmende Zusammenfassung der Seminarinhalte,
gab zur Besorgnis Anlass.
Daher lautete meine Antwort an den Zentralrat wörtlich:
„Ich teile auch Ihre Auffassung, dass die von Ihnen, wenn auch nur auszugsweise, übersandten Lehrinhalte isoliert betrachtet problematisch sind, wenn eine entsprechende Verzahnung mit weiteren Lehrangeboten fehlt, die diese kritische Reflektion ermöglichen.“
Eine Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung einschließlich dessen, was die Wissenschaftlichkeit einer Lehrveranstaltung ausmacht, muss grundsätzlich die Fakultät vornehmen.
Freiheit von Lehre und Forschung, grundgesetzlich garantiert durch Art. 5 GG, sind wie bereits erläutert ein hohes Gut. Daher nimmt das Wissenschaftsministerium grundsätzlich zu Seminarinhalten keine Stellung oder Einfluss auf die Lehrpläne.
Schon im Juli 2015 und damit Monate vor der Vorlage des Gutachtens der Amadeu Antonio Stiftung hielten das Ministerium und auch ich als Ministerin persönlich es für erforderlich, dass die Hochschule und insbesondere die Fakultät sich mit den Vorwürfen und den übersandten Materialien intensiv befasst.
Dies hat die Fakultät auch getan. In ihrer Stellungnahme zu dem ersten Schreiben des Zentralrates im Herbst 2015 teilte die Präsidentin der Hochschule mit, die Fakultät habe entschieden, eine Neujustierung des Lehrangebotes vorzunehmen.
Bei dieser Neuausrichtung sollten, wie bereits erwähnt, von der „konzeptions-immanenten“ Nebeneinanderstellung unterschiedlicher Sichtweisen abgerückt werden zugunsten von Lehrveranstaltungen, die die israelische wie die palästinensische Perspektive gleichermaßen in den Fokus nehmen. Zudem sollten verstärkt Projekte durchgeführt werden, die den Dialog zwischen Palästinensern und Israelis in den Mittelpunkt stellen.
Es ist unbestritten die Aufgabe der Fakultät einer Hochschule, für die hohe Qualität des Lehrangebotes einzustehen und qualitätsgesichert das Angebot einer laufenden Überprüfung zu unterziehen. Dies gilt selbstverständlich nicht erst dann, wenn es Vorbehalte und Beschwerden von außen gibt. Dann aber gilt es im Besonderen. Aus den verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechten der Wissenschaft ergibt sich im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung die Verpflichtung der Fakultät, die Verantwortung für die Qualität des Lehrangebotes zu übernehmen.
Dabei stelle ich erneut fest, dass die Frage der Qualität einer Lehrveranstaltung nicht nur messbar ist anhand der verwendeten Materialien. Die Frage des didaktischen Konzeptes und der Art der Vermittlung sowie die Befähigung der kritischen Auseinandersetzung mit Textmaterialien gehört ebenfalls zur Frage der Qualitätssicherung. Mit der Entscheidung der Neujustierung war letztlich die Frage nach der Qualität dahingehend beantwortet, dass diese insgesamt auch nach Auffassung der Fakultät überarbeitungsbedürftig erschien.
Dem weiteren Schreiben des Zentralrates der Juden vom 14.12.2015 war ein Kurzgutachten zur Beurteilung der inhaltlichen Ausrichtung der Lehrveranstaltung beigefügt, erstellt von der Amadeu Antonio Stiftung.
Ausweislich des Gutachtens hat der Verfasser Unterlagen eines ihm zur Verfügung gestellten Seminarordners untersucht. Auch dieses Schreiben zusammen mit dem Gutachten hat das Wissenschaftsministerium aus den genannten Gründen an die Hochschule gesandt mit der Bitte um umfassende Stellungnahme der nunmehr mit Vorlage des Gutachtens untermauerten Vorwürfe gegen die Lehrveranstaltung. Als einen ersten Schritt hatte die Hochschule ausweislich ihrer Stellungnahme entschieden, dass für das laufende Wintersemester eine Verpflichtung bestand, die kritisierte Lehrveranstaltung zwingend mit einer weiteren Veranstaltung zusammen zu belegen (Israel und Palästina, historische Hintergründe), um die Entwicklung eines eigenständigen Standpunktes zu gewährleisten.
Die Präsidentin der Hochschule hat außerdem entschieden, die Ethikkommission der Hochschule mit der Thematik zu befassen. Der Vorschlag, mit der Ethikkommission ein weiteres fakultätsunabhängiges Gremium qualitätsorientiert mit den Unterlagen sowie der Gesamtkonzeption zu befassen, war unter Qualitätssicherungsaspekten eine richtige Entscheidung. Diesen Sachstand wiederum habe ich Herrn Dr. Schuster mit Schreiben vom 29.02.2016 mitgeteilt.
Die Ethikkommission hat sich ausweislich ihres Schreibens an die Präsidentin vom 28.05.2016 mit dem Lehrangebot befasst und das Votum abgegeben, keine Bedenken gegen die Fortführung der Lehrveranstaltung zu haben. Dieses Votum wurde dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit Mail vom 30.05.2016 übersandt.
Auf der Grundlage dieser Informationen beantworte ich die Frage im Namen der Landesregierung wie folgt:
1. Wann und auf welche Weise hat welche Stelle innerhalb der Landesregierung davon Kenntnis erlangt, dass das HAWK-Seminar „Soziale Lage der Jugendlichen in Palästina“ wegen mutmaßlich antisemitischer Inhalte kritisiert wird (bitte mit Datum und unter Nennung der beteiligten Personen auflisten)?
Folgende Stellen hatten auf der Grundlage des Schreibens des Präsidenten des Zentralrates der Juden, Dr. Josef Schuster, Kenntnis von der Kritik zu folgenden Zeitpunkten:
Am 23.07.2015 erhielten durch das Schreiben des Zentralrates der Juden vom 22.07.2015 in der Staatskanzlei sowohl der Leiter des persönlichen Büros des Herrn Ministerpräsidenten als auch Herr Ministerpräsident Kenntnis.
Am 27.07.2015 erhielten durch das Schreiben des Zentralrates der Juden vom 22.07.2015 die stellvertretende Abteilungsleiterin 1 in der Staatskanzlei und am 28.07.2015 der Referatsleiter Referat 105 in der Staatskanzlei auf dieselbe Weise Kenntnis.
Am 29.07.2015 erhielten ebenfalls durch das Schreiben des Zentralrates der Juden vom 22.07.2015 sowohl die Referentin als auch die Sachbearbeiter des Referates 105 der Staatskanzlei Kenntnis.
Am selben Tag, dem 29.07.2015 erhielten durch das Schreiben des Zentralrates der Juden vom 22.07.2015, das als Anhang einer Mail aus der Staatskanzlei übersandt wurde, im Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kenntnis die Leiterin des Ministerbüros, ein Referent und ein Sachbearbeiter sowie eine Sachbearbeiterin des Referates M sowie die Ministerin und die Staatssekretärin durch mündliche Unterrichtung. Ebenso erhielten über eine Mail, der das Schreiben des Zentralrates der Juden angehängt war, des Referates M das im Ministerium für Wissenschaft und Kultur für die Hochschule zuständige Referat 24 und hier neben der Referatsleiterin der Referent sowie die Sachbearbeiterin Kenntnis.
Am 03.08.2015 erhielt durch das Schreiben des Zentralrates der Juden vom 22.07.2015 im Rahmen einer mündlichen Unterrichtung der Abteilungsleiter 2 im Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kenntnis.
Am 14.09.2015 erhielt durch das Schreiben des Zentralrates der Juden von 22.07.2015 und den entsprechenden Antwortentwurf des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in der Staatskanzlei die stellvertretende Referatsleiterin des Referates 105 Kenntnis.
Am 15.09.2015 erhielt durch das Schreiben des Zentralrates der Juden vom 22.07.2015 und den entsprechenden Antwortentwurf des MWK der Chef der Staatskanzlei Kenntnis.
Am 29.06.2016 erhielten im MWK durch eine Anfrage des Journalisten Dillmann der Jüdischen Allgemeinen per Mail die Pressestelle Kenntnis.
Am 30.07.2016 erhielt durch die Presseberichterstattung in der Staatskanzlei die Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung Kenntnis.
Am 01.08.2016 erhielt im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz der Pressestellen der Ministerien auch die Sprecherin der Landesregierung Kenntnis. Durch eine Mail der Pressestelle an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erhielt auch die Referentin des Fachreferates 105 in der Staatskanzlei Kenntnis.
Am 04.08.2016 erhielt über einen Vermerk des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in der Staatskanzlei die Leiterin des persönlichen Büros des Ministerpräsidenten und am 08.08.2016 durch diesen Vermerk des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in der Staatskanzlei der Persönliche Referent des Ministerpräsidenten in Vertretung der Leiterin des persönlichen Büros des Ministerpräsidenten Kenntnis.
2. Zu welcher Einschätzung in Bezug auf das genannte Seminar war das Ministerium gelangt, bevor die Vorwürfe im Juli 2016 öffentlich wurden?
Das Ministerium hat die vom Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland in seinem Schreiben vom 22. Juli 2015 geäußerte Kritik sehr ernst genommen. Deswegen wurde die Hochschule umgehend um eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen gebeten.
Da in der institutionalisierten Hochschullehre die Fakultät für die Inhalte von Lehrangeboten verantwortlich ist, wurde zudem die für die Lehrinhalte zuständige Fakultät „Soziale Arbeit und Gesundheit“ um eine intensive und kritische inhaltliche Befassung mit dem Seminar gebeten.
Die Fakultät hat daraufhin eine Neujustierung des kritisierten Lehrangebots zugesagt. Zudem wurde die Thematik von der Hochschulleitung der an der Hochschule eingerichteten Ethikkommission zur Stellungnahme vorgelegt. Damit war nach Einschätzung des Ministeriums die gebotene intensive hochschulinterne Befassung mit der vorgebrachten Kritik sichergestellt.
3. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung der Hochschulpräsidentin Dienel, das Gutachten der Amadeu-Antonio-Stiftung sei ein „Auftragsgutachten“
und der „methodische Ansatz des Gutachtens“ sei „verfehlt“ (taz vom 2. August 2016)?
Die Amadeu Antonio Stiftung ist unstrittig eine angesehene Einrichtung, an deren Kompetenz die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, überhaupt keine Zweifel hat.
Dies gilt in gleicher Weise für das Gutachten, dass ausweislich der Angaben des Gutachters auf der Basis der vorliegenden Texte erstellt wurde.
Ebenso unstrittig ist, dass das Ministerium keinen Anlass hat, an der Bewertung der Ethikkommission der Hochschule zu zweifeln. Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen hat die Ministerin für Wissenschaft und Kultur die Entscheidung getroffen, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Dieser Entscheidung hat die Präsidentin der Hochschule zugestimmt.
Jede weitere Bewertung bleibt diesem Gutachten vorbehalten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.08.2016
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