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Hochschulentwicklungsvertrag und Zielvereinbarungen als Elemente der Hochschulsteuerung in Niedersachsen

Die zukünftige Entwicklung der Hochschulen wird vor allem bestimmt von der Dynamik des wissenschaftlichen Wettbewerbs und dem Engagement der Studierenden und Professoren. Mit dem am 06.06.2017 unterzeichneten Vertrag zur Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages, dem der Niedersächsische Landtag am 21.09.2017 zugestimmt hat, haben das Land und die niedersächsischen Hochschulen den verlässlichen Rahmen für eben diese Entwicklung bis zum 31.12.2021 verlängert.

Mit ausschlaggebend für die Entscheidung, die positiven Rahmenbedingungen des Hochschulentwicklungsvertrages bis einschließlich 2021 fortzuschreiben, waren die Entwicklungen auf zukunftsrelevanten Themenfeldern in den vergangenen Jahren. Insbesondere angesichts der stetig fortschreitenden Digitalisierung sowie den sich stellenden infrastrukturellen Herausforderungen im Hochschulbau war es das gemeinsame Anliegen von Land und niedersächsischen Hochschulen, diese Bereiche in die langfristigen Verträge aufzunehmen.

Durch die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages erhalten die Hochschulen mehrjährige finanzielle Planungssicherheit, um u. a. den im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 vorgesehenen Aufwuchs an Studienanfängerplätzen weiterhin realisieren zu können. Diese Planungssicherheit beinhaltet

  • die Sicherung der Summe der Ansätze der Hochschulkapitel auf dem Niveau 2018
  • die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen
  • die Sicherung der strukturrelevanten Ansätze der Kapitel 0602 und 0608
  • ein Infrastrukturpaket, das neben dem Sondervermögen zur Nachholung von baulichen Investitionen bei den Universitätsklinika und den in staatlicher Verantwortung stehenden Hochschulen auch die Absicherung der 2019 wegfallenden Kompensationsmittel des Bundes im Rahmen des EntflechtG in Höhe von 49 Mio. EUR p. a. durch das Land umfasst.

Durch den fortgeschriebenen Hochschulentwicklungsvertrag bekräftigen das Land Niedersachsen und die niedersächsischen Hochschulen ferner, dass sie sich gemeinsam für eine Anschlussvereinbarung für den Hochschulpakt 2020 einsetzen. Daneben wurden neue Themenfelder wie die Stärkung des Studienerfolgs in den Studienfächern der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie die Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme in der Lehre im Vertrag verankert.

Mit den mehrjährigen Zielvereinbarungen 2019-2021 spezifizieren Hochschulen und Land (vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, MWK) die angestrebten Entwicklungsziele für die einzelnen Hochschulen entlang der Zielsetzungen und Erwartungen des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen. Die grundsätzlichen Erfordernisse der Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen ergeben sich aus § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG).

Die niedersächsischen Hochschulen beschließen eine Entwicklungsplanung, in der die Entwicklungs- und Leistungsziele in ihren Grundzügen bestimmt werden. Die Hochschulentwicklungsplanung steht in Verbindung mit dem Leitbild einer jeden Hochschule.

Auf dieser Basis sind operationalisierbare und qualitativ oder quantitativ nachvollziehbare Entwicklungsziele für den Zeitraum der Zielvereinbarung abzuleiten. Die zur Zielerreichung einzusetzenden Maßnahmen sind nicht Gegenstand der Zielvereinbarung zwischen Land und Hochschulen. Vereinbart wird nur das zu erreichende Ziel. Welche Maßnahmen die Hochschule ergreift, bleibt der Einrichtung überlassen. In den jährlichen Zielerreichungsberichten beschreiben die Hochschulen dann die zur Zielerreichung ergriffenen Maßnahmen und (kumulativ) den Stand der Zielerreichung.




nicht barrierefrei: Erklärendes Pfeildiagramm zur Hochschulsteuerung Bildrechte: MWK

Das MWK hat Zielsetzungen und Erwartungen des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen formuliert. Diese regelmäßig zu überarbeitenden Zielvorstellungen spiegeln die Position des Landes für die Zielvereinbarungsverhandlungen gemäß § 1 Abs. 3 NHG wider.

Die Aufnahmekapazität in den von den Hochschulen angebotenen Studiengängen, die Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 sowie die Einrichtung, wesentliche Änderung oder Schließung von Studiengängen wird jährlich in ergänzenden Studienangebotszielvereinbarungen abgebildet.

Als weiteres Instrument der Hochschulsteuerung kommt in Niedersachsen seit 2006 die Leistungsbezogene Mittelzuweisung sowie in einer fünfjährigen Pilotphase seit 2016 die Formel+ zum Einsatz.

Die entsprechenden Regelungen hierzu finden Sie im Downloadbereich.

  Bildrechte: MWK/Stefan Koch

Minister Björn Thümler und Staatssekretärin Dr. Sabine Johannsen mit Präsidentinnen und Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2015
zuletzt aktualisiert am:
09.06.2020

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