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Landeskabinett beschließt Zukunftsvertrag für Niedersachsens Hochschulen

Hochschulpakt


HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat bei ihrer heutigen Kabinettssitzung den von Wissenschaftsminister Lutz Stratmann mit den Hochschulen ausverhandelten Zukunftsvertrag gebilligt.

"Niedersachsen legt einen Schwerpunkt auf Bildung, Wissenschaft und Forschung. "Wir halten Wort und schaffen für den Hochschulbereich Planungssicherheit bis 2010", sagte Ministerpräsident Christian Wulff heute im Anschluss an die Sitzung. Erstmals in der Geschichte des Landes beschließt damit eine Landesregierung einen Hochschulpakt über fünf Jahre. Der Landtag soll diesem zustimmen. "Damit und mit den am 5. Juli in Hildesheim beschlossenen Eckpunkten für den Haushaltsplanentwurf 2006 ermöglichen wir Investitionen in die internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Niedersachsen bei gleichzeitig weiterhin notwendiger Haushaltskonsolidierung."

Die Landesregierung hatte nach intensiven Beratungen entschieden, dass das Ministerium für Wissenschaft und Kultur den niedersächsischen Hochschulen ein verlässliches Angebot für einen Zukunftsvertrag unterbreitet. Dieser soll ebenso wie der Pakt für Forschung und Innovation zwischen Ländern, Bund und Wissenschaftsorganisationen eine Laufzeit bis zum 31.12.2010 haben, also über die laufende Legislaturperiode hinaus.

Der Vertrag beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Sicherung der landesseitigen Gegenfinanzierung von Projekten im Rahmen der Exzellenzinitiative;
  • Einführung sozialverträglicher Studienbeiträge mit 500 € pro Semester als Obergrenze zum WS 2006/07 nach Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen und uneingeschränkte Sicherung der Einnahmen als zusätzliche Einnahmen der Hochschulen (als Drittmittel) zur Verbesserung der Lehre;
  • Befreiung der Hochschulen, nicht nur der Stiftungshochschulen, von Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft (z.B. Einstellungsstopp, Wiederbesetzungssperren);
  • Verpflichtung der Hochschulen, einen Innovations- und Berufungspool aus ihrem Budget zu bilden (1,5% für Universitäten, 0,2% für wissenschaftlich-künstlerische und Fachhochschulen) – der diesen zur Stärkung der Eigenverantwortung im Rahmen der Hochschulautonomie verbleibt;
  • Einführung der formelgebundenen Mittelzuweisung bei den Universitäten und Anpassung des Systems bei den Fachhochschulen;
  • Besoldungs- und Tarifanpassungen, die 0,8 % je Anpassung übersteigen, sowie Anpassungen der Beihilfe- und Versorgungsleistungen werden den Hochschulen erstattet, die durch Effizienzsteigerungen erwirtschaftet werden sollen;
  • Der Vertrag und eventuelle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Landtages als weiteres Signal, dass die Landesregierung sich an diesen Vertrag nicht nur politisch, sondern auch rechtlich gebunden weiß.

Ministerpräsident Wulff und Wissenschaftsminister Lutz Stratmann bezeichneten den heute beschlossenen Zukunftsvertrag angesichts der dramatischen Finanzsituation des Landes und der Einschnitte in allen Ressorts als gutes und mutiges aber notwendiges Angebot: "Jetzt können sich die niedersächsischen Hochschulen bis 2010 auf eine berechenbare Finanzierung und damit Planungssicherheit verlassen. Dies begünstigt die Neuausrichtung der niedersächsischen Hochschullandschaft und lässt eine gute Vorbereitung auf den nationalen und internationalen Standortwettbewerb zu. Für die ökonomische Entwicklung und die Begleitung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts seien Hochschulen entscheidende Triebfedern im Wettstreit der Bundesländer."

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2005
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010

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