Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2007
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010
Ansprechpartner/in:
Kurt B. Neubert
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: (0511) 120-2604
Fax: (0511) 120-2601
HANNOVER/BERLIN. Bei den heutigen Beratungen zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) im Bundesrat hat sich der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann, für eine verbesserte Förderung von Studierenden in Masterstudiengängen eingesetzt.
So soll für den Beginn der Förderung die Altersgrenze von 30 Jahren nur bei Beginn des Bachelorstudiums, nicht aber erneut bei Beginn eines aufbauenden Masterstudiengangs gelten. Dies ist auch ein Beitrag zur familienfreundlichen Ausrichtung der Förderung. Studierende, die aufgrund von Kindererziehungszeiten die Altersgrenze während der Bachelorausbildung überschreiten, sollen auch in einem anschließenden Masterstudium weitergefördert werden.
Außerdem sollen Studierende die auf ein Diplom oder ein Staatsexamen mit einem Masterstudiengang aufbauen, ebenso gefördert werden können wie Absolventen mit einem Bachelorabschluss.
"Damit werden die Hochschulen motiviert, attraktive Masterstudiengänge einzurichten und diese für qualifizierte Bewerber mit Diplom oder Staatsexamen zu öffnen", so Wissenschaftsminister Stratmann, "zumal eine entsprechende Förderung für Masterstudiengänge im Ausland bereits jetzt möglich ist. Wir sollten dies auch in Deutschland vorantreiben.
Der Antrag des Landes Niedersachsen wird gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heute im Bundesrat beraten.
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erstellt am:
30.03.2007
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Kurt B. Neubert
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