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Minister Björn Thümler appelliert an Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung: „Zeichen der Verantwortung füreinander setzen“

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Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigt weiterhin besorgniserregend an. Die geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Pandemie in Niedersachsen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Entsprechend des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind deshalb weitere Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 zwingend erforderlich.

Für die Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenen- und Weiterbildung sowie für die Musikschulen und andere Einrichtungen der kulturellen Bildung ist in der am 16. Dezember 2020 in Kraft tretenden Niedersächsischen Corona-Verordnung zwar keine allgemeine Schließung verfügt worden. Alle verzichtbaren Kontakte sollen aber in den kommenden Wochen unterbleiben. „Es ist ein Zeichen gesellschaftlicher und zwischenmenschlicher Verantwortung, jetzt alle Begegnungen auf ein Mindestmaß herunterzufahren“, schreibt Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler in einem Brief an die Leitungen der anerkannten Einrichtungen der öffentlich geförderten Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen.

„Ich bitte die Einrichtungen darum, den Präsenzunterricht – abgesehen von bereits begonnenen Prüfungsverfahren – bis zum 10. Januar 2021 möglichst einzustellen“, so der Minister. „Onlinekurse können selbstverständlich weiterhin stattfinden. Nur wenn wir uns an die Regeln halten und alle unseren eigenen Beitrag leisten, werden wir die Krise bewältigen und die Infektionszahlen nachhaltig senken können.“

Thümler bedankte sich bei den Einrichtungen für die gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Monaten. „Gemeinsam haben wir Kultur und Bildung mit passgenauen Maßnahmen unterstützt und den am härtesten getroffenen Häusern das wirtschaftliche Überleben gesichert.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2020

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