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Niedersachsen und EU investieren in Grundbildung für alle
14,6 Millionen Euro: Förderprogramm unterstützt Erwachsene beim Erwerb grundlegender Kompetenzen
Lesen, Schreiben und Rechnen sind grundlegende Kompetenzen für ein selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben. Sowohl im Alltag als auch in der Berufswelt sind die Hürden zur gesellschaftlichen Teilhabe für gering literalisierte Menschen, Personen mit anderen Defiziten in der Grundbildung und Personen ohne ersten Schulabschluss sehr hoch. Um diese Menschen beim Erwerb der Grundbildung weiter zu unterstützen, legt das Land Niedersachsen ein Förderprogramm zur Grundbildung bei Erwachsenen auf. Die Finanzierung teilen sich die EU und das Land Niedersachsen. Für den Förderzeitraum bis 2027 stehen insgesamt 7 Millionen Euro aus der ESF+- Richtlinie „Grundbildung bei Erwachsenen (EU-Förderperiode 2021-2027)“ zur Verfügung. Das Land Niedersachsen steuert zusätzlich rund 7,6 Millionen Euro bei.
„Der Erwerb der Grundbildung ist nicht nur ein individueller Erfolg, sondern auch ein gesellschaftlicher Gewinn. Wir müssen sicherstellen, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Alter die Möglichkeit hat, lesen, schreiben und rechnen zu lernen. Bildung ist der Schlüssel für eine berufliche Perspektive und stärkt die Selbstbestimmung. Hierzu leistet unsere neues Förderprogramm einen wertvollen Beitrag“, erklärt Falko Mohrs, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur.
„Gute Bildung ist der Schlüssel zu Teilhabe, Chancengleichheit und Unabhängigkeit. Die Finanzierung über die ESF+-Richtlinie zeigt einmal mehr: Ohne die EU geht es nicht“, sagt Wiebke Osigus, Niedersächsische Europa- und Regionalministerin.
Anerkannte Einrichtungen und Verbände der Erwachsenenbildung können in einer ersten Antragsfrist bis zum 31. Mai 2024 über das Kundenportal der NBank eine Förderung beantragen.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Vermittlung von Grundbildungskompetenzen oder abschlussvorbereitende Kurse zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen. Daneben kann auch die Neu- und Weiterentwicklung entsprechender Konzepte unterstützt werden. Erfolgreiche Anträge können mit bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Auswahl der Anträge erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Letztentscheidung obliegt der NBank.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.04.2024
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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