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Europäische Strukturfonds - Förderperiode 2021 bis 2027

Die EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“

der Förderperiode 2021 bis 2027 des Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist am 03.08.2022 veröffentlicht worden. Ein Änderungserlass mit Erhöhung der Restkostenpauschale von 30 % auf 40% wird zum 21.06.2023 wirksam. Insgesamt stehen 101,48 Millionen Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung. Im Rahmen der neuen Richtlinie können über die NBank Förderungen für Maßnahmen in folgenden Bereichen beantragt werden: Forschungsinfrastrukturen, Innovations- und Gründungsräume, Kooperationsprojekte, Verbundprojekte sowie Förderungen für Innovationen bei Klimaschutz in Mooren. Der erste Stichtag zur Antragseinreichung war am 01.12.2022. Weitere Stichtage werden folgen. Die Termine werde auf den Seiten der NBank veröffentlicht. Anträge für Forschungsinfrastrukturen sind nicht stichtagsgebunden, sie können fortlaufend eingereicht werden.

Die Antragstellung von Vollanträgen erfolgt über das Kundenportal der NBank. Bei Verbundanträgen ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die erste Stufe bewertet den Innovationsgehalt des Vorhabens. Bei erfolgreicher Bewertung der Stufe 1, können Vollanträge im Kundenportal der NBank eingereicht werden. Es wird empfohlen die Arbeitshilfe Antragsstellung zu lesen und weitere Informationen, auf der entsprechenden NBank-Website einzuholen.

Die aktuelle EFRE-Richtlinie finden Sie hier im Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem, ebenso die durch den Änderungserlass vom Januar 2023 ab 21.06.2023 gültige Fassung.

Kontakt

Bei Fragen zur Richtlinie wenden Sie sich bitte an:

Ira Schmalgemeier
E-Mail: ira.schmalgemeier@mwk.niedersachsen.de


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