Europäische Strukturfonds
Förderperiode 2021 bis 2027
Wichtiger HinweisNach aktuellem Stand sind in dieser Förderperiode 2021-2027 keine weiteren Stichtage mehr geplant. Die EFRE- und Landesmittel sind entweder bereits bewilligt oder zur Bewilligung vorgesehen. Dies betrifft alle Fördertatbestände, sowohl in SER als auch in ÜR. |
Die EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ der Förderperiode 2021 bis 2027 des Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist am 03.08.2022 veröffentlicht worden.
Insgesamt stehen 101,48 Millionen Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung.
Förderungen für vielfältige Maßnahmen
Im Rahmen der neuen Richtlinie können über die NBank Förderungen für Maßnahmen in folgenden Bereichen beantragt werden:
- Forschungsinfrastrukturen
- Innovations- und Gründungsräume
- Kooperationsprojekte
- Verbundprojekte
- Förderungen für Innovationen bei Klimaschutz in Mooren
Die Termine werde auf den Seiten der NBank veröffentlicht (s. Link in Infospalte).
Informationen zur Antragstellung
Die Antragstellung von Vollanträgen erfolgt über das Kundenportal der NBank (s. Link in Infospalte).
Bei Verbundanträgen ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
- Die erste Stufe bewertet den Innovationsgehalt des Vorhabens.
- Bei erfolgreicher Bewertung der Stufe 1 können Vollanträge im Kundenportal der NBank eingereicht werden.
Es wird empfohlen, die Arbeitshilfe Antragsstellung zu lesen und weitere Informationen auf der entsprechenden NBank-Website einzuholen.
Die aktuelle EFRE-Richtlinie finden Sie hier im Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (s. Link in Infospalte).
Kontakt
Bei Fragen zur Richtlinie wenden Sie sich bitte an:
Sandra Petersmann
E-Mail: sandra.petersmann@mwk.niedersachsen.de
Mariola Schimanska
E-Mail: mariola.schimanska@mwk.niedersachsen.de
Sophia Schaldach
E-Mail: sophia.schaldach@mwk.niedersachsen.de
