Europäische Strukturfonds - Förderperiode 2021 bis 2027
Die EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“
der Förderperiode 2021 bis 2027 des Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist am 03.08.2022 veröffentlicht worden. Insgesamt stehen 101,48 Millionen Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung. Im Rahmen der neuen Richtlinie können über die NBank Förderungen für Maßnahmen in folgenden Bereichen beantragt werden: Forschungsinfrastrukturen, Innovations- und Gründungsräume, Kooperationsprojekte, Verbundprojekte sowie Förderungen für Innovationen bei Klimaschutz in Mooren. Der erste Stichtag zur Antragseinreichung war am 01.12.2022. Weitere Stichtage sind bereits erfolgt. Die Termine werde auf den Seiten der NBank veröffentlicht. Anträge für Forschungsinfrastrukturen sind nicht stichtagsgebunden, sie können fortlaufend eingereicht werden.
Die Antragstellung von Vollanträgen erfolgt über das Kundenportal der NBank. Bei Verbundanträgen ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die erste Stufe bewertet den Innovationsgehalt des Vorhabens. Bei erfolgreicher Bewertung der Stufe 1, können Vollanträge im Kundenportal der NBank eingereicht werden. Es wird empfohlen die Arbeitshilfe Antragsstellung zu lesen und weitere Informationen, auf der entsprechenden NBank-Website einzuholen.
Die aktuelle EFRE-Richtlinie finden Sie hier im Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem, ebenso die durch den Änderungserlass vom November 2023 ab 06.12.2023 gültige Fassung.
Kontakt
Bei Fragen zur Richtlinie wenden Sie sich bitte an:
Sandra Petersmann
E-Mail: sandra.petersmann@mwk.niedersachsen.de
Mariola Schimanska
E-Mail: mariola.schimanska@mwk.niedersachsen.de
Sophia Schaldach
E-Mail: sophia.schaldach@mwk.niedersachsen.de