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Ausschreibung Konzeptionsförderung für Ensembles der Neuen Musik 2020-2023


Antragsfrist abgelaufen!


Künstlerisch herausragende Ensembles der Neuen Musik in Niedersachsen haben die

Möglichkeit, sich für die Jahre 2020-2023 um eine Konzeptionsförderung von bis zu

20.000 Euro jährlich zu bewerben. Dadurch erhalten ausgewählte Ensembles eine

mittelfristig gesicherte Finanzierung.


1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe

  • dieser Ausschreibung,
  • der Empfehlungen der Nds. Musikkommission,
  • der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den VV zu
  • §§ 23 und 44 LHO,
  • der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine
  • Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), ABI der EU L 187 vom 26.Juni 2014, S. 1)

Zuwendungen für die Jahre 2020-2023 als Konzeptionsförderungen an niedersächsische Ensembles der Neuen Musik.

1.2 Die Zuwendung wird auf Grundlage der zu schließenden Zielvereinbarung des

Landes Niedersachsen mit den Netzwerken der Neuen Musik (Musik 21

Niedersachsen, klangpol – Netzwerk Neue Musik Nordwest) als Weiterleitung über

einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Ensemble und einem der o.g.

Netzwerke gewährt.

1.3 Die Zuwendungen werden als Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen

Erbes nach Maßgabe des Artikels 53 AGVO gewährt. Die Beihilfen müssen den

Vorgaben der AGVO genügen.

1.4 Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die

Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im

Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.


2. Zuwendungsempfänger

2.1 Antragsberechtigt sind rechtsfähige Musikensembles mit Sitz und/oder

Probenstandort in Niedersachsen.

2.2 Unternehmen bzw. Einrichtungen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund

eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer

von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem

Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden.

2.3 Eine Zuwendung ist in den Fallgruppen des Artikels 1 Abs. 2 bis 5 AGVO

ausgeschlossen.


3. Zuwendungsvoraussetzungen

3.1 Für die Konzeptionsförderung kommen Ensembles in Betracht, die folgende

Voraussetzungen erfüllen:

• eindeutiger Schwerpunkt des künstlerischen Schaffens auf der Neuen Musik

• regelmäßige bundesweite und internationale Präsenz im Rahmen von

Konzertreihen und/oder Festivals der Neuen Musik

• mehrere Rundfunkmitschnitte oder/und Veröffentlichungen von Aufnahmen

3.2 Innovationsgrad

Vorlage eines Entwicklungskonzepts (Projekt), das den innovativen Ansatz des

Ensembles deutlich macht. Der Projektzeitraum sollte dem Förderzeitraum

entsprechen. Der Innovationsansatz kann sich u.a. auf Folgendes beziehen:

o Kulturelle Diversität

o Digitalisierung

o Erreichen neuer Publikumsschichten

o Weiterentwicklung der Neuen Musik in Niedersachsen

o Spielstätten/ Standorte/ Einrichtungen

o Veranstaltungsformate


4. Art, Umfang und Höhe der Förderung

4.1 Umfang und Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Empfehlung der

Niedersächsischen Musikkommission. Grundsätzlich wird ein angemessener

Eigenanteil entsprechend der jeweiligen Leistungskraft des Zuwendungsempfängers

vorausgesetzt. Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projekts

gewährleistet sein, d. h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten

Ausgaben durch Eigen- und / oder Drittmittel.

4.2 Bei der Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten sind die Voraussetzungen des

Artikels 53 AGVO und die gemeinsamen Bestimmungen des Kapitels I, insbesondere

die Anmeldeschwellen des Artikels 4 AGVO einzuhalten.

4.3 Die Zuwendung darf nach Artikel 8 AGVO kumuliert werden mit anderen

staatlichen Beihilfen, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare

beihilfefähige Kosten betreffen sowie mit anderen Beihilfen für dieselben, sich teilweise

oder vollständig überschneidenden beihilfefähigen Kosten, jedoch nur, wenn durch

diese Kumulierung der höchste nach der AGVO für die Beihilfen geltende

Beihilfebetrag nicht überschritten wird.

4.4 Die Konzeptionsförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer

Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.

4.5 Die Höhe der Konzeptionsförderung für 2020-2023 beträgt jährlich bis zu 20.000€.

4.6 Projekte, die Teil der Konzeptionsförderung sind, können nicht zusätzlich über die

Musikkommission gefördert werden.


5. Regelungen zum Verfahren

5.1 Der Förderantrag ist unter Berücksichtigung der Kriterien schriftlich an das

Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 33,

Leibnizufer 9, 30169 Hannover, als Bewilligungsbehörde zu richten.

Es gilt das Eingangsdatum.


Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden,

die noch nicht begonnen worden sind. In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung

zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt werden.


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Nachweise der Zuwendungsvoraussetzungen

- Konzept für die Jahre 2020-2023, das die innovative Entwicklung in Hinblick auf

z.B. kulturelle Diversität, Digitalisierung, Erreichen neuer Publikumsschichten,

Spielstätten darstellt, sowie konkrete Vorhabenbeschreibung für das 1.

Förderjahr

- ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan sowohl für den gesamten

Förderzeitraum als auch für das 1. Förderjahr

- Kurzbiografien der Beteiligten (jeweils max. 1.500 Zeichen)

5.2. Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind nur die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks notwendigen

Ausgaben, bei denen ein unmittelbarer Projektbezug besteht. Die Ausgaben müssen

genau bezeichnet werden.

5.3 Auf die Berichtserstattungspflichten des MWK als Bewilligungsbehörde gemäß

Artikel 9, 11 und 12 AGVO wird hingewiesen.

5.4 Erhaltene Förderungen können im Einzelfall von der Europäischen Kommission

geprüft werden.


5.5 Ansprechpartnerin:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur – Ref. 33

Frau Nikola Pfaff

Tel.: 0511/120 2569

E-Mail: nikola.pfaff@mwk.niedersachsen.de


Konzeptionsförderung für Ensembles der Neuen Musik 2020-2023

  Ausschreibung
(PDF, 0,08 MB)

  Antrag auf Zuwendung
(PDF, 0,13 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.10.2019
zuletzt aktualisiert am:
28.02.2020

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