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Jahresstipendien im Bereich der Bildenden Kunst 2026

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2026 im Bereich der Bildenden Kunst drei Jahresstipendien zu vergeben. Davon ist ein Jahresstipendium für Bewerberinnen und Bewerber vorgesehen, die ihre Hochschulausbildung in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 abgeschlossen haben. Die Jahresstipendien sollen freiberufliche Künstlerinnen und Künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers“) zu verbringen.

I. Allgemeine Voraussetzungen

  1. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz oder ihren Produktionsstandort in Niedersachen haben.
  2. Die künstlerische Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.
  3. Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2025 regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält. Hierzu sind Angaben im Antrag zu machen.


II. Umfang der Förderung

Die Höhe des Jahresstipendiums beträgt 12.000 €.


III. Antragsverfahren

1. Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2026 online einzureichen. Das Online-Antragsverfahren für Jahresstipendien im Bereich der Bildenden Kunst ist hier abrufbar. (Anmeldung über das BundID-Konto)


Folgende Unterlagen sind an entsprechender Stelle im NAVO-Antrag hochzuladen:

  • Lebenslauf/Biographie sowie Bestätigungen über den Abschluss der Ausbildung, Ausstellungen, Auszeichnungen etc.)
  • Portfolio
  • ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung
  • Nachweis 1. Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Ausweis) oder Begründung Produktionsstandort in Niedersachsen
  • Beschreibung des geplanten künstlerischen Projektes
  • Informationen über Aufenthalt in Worpswede

Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.

2. Ein Ausdruck des Online-Antrags (ohne Anlagen) ist mit Unterschrift unverzüglich postalisch an folgende Anschrift einzureichen:

Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Referat 33

Leibnizufer 9

30169 Hannover


Vollständige Antragseinreichung: Der Antrag ist erst komplett eingereicht, wenn die vollständige und fristgerechte Online Antragstellung erfolgt ist und Sie einen Ausdruck des Online-Antrags (ohne Anlagen) mit Unterschrift unverzüglich postalisch an das Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur Referat 33, Leibnizufer 9, 30169 Hannover, gesendet haben.


Hinweise: Unvollständig eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Anzahl der Anträge übersteigt meistens die Bewilligungsmöglichkeiten.

Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann ein Antrag in Papierform mit den geforderten Anlagen nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen werden.


IV. Allgemeine Informationen

Die Vergabe der Jahresstipendien erfolgt auf Empfehlung der Niedersächsischen Kunstkommission. Die Mitglieder sind Lukas Zerbst (Freischaffender Künstler), Prof. Dr. Bärbel Schlüter (Universität Osnabrück), Prof. Dr. Astrid Mania (Hochschule für Bildende Künste Hamburg), Sergey Harutoonian (Österreichische Galerie Belvedere) und Dr. Burkhard Krüger (Hochschule für Bildende Künste Braunschweig).

Ansprechperson:

Frau Christiane Geske

Referat 33

Tel.: 0511/1202558

E-Mail: christiane.geske@mwk.niedersachsen.de


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