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Hochschulzugänge für Flüchtlinge

Wege ins Studium


Die Grafik beschreibt die Möglichkeiten für den Hochschulzugang mit einem ausländischen Bildungsstand. Die Inhalte ergeben sich aus dem Fließtext.   Bildrechte: Pressestelle/MWK

Studieninteressierte Flüchtlinge werden bei der Aufnahme eines Studiums, der Weiterführung eines in ihrem Heimatland begonnenen Studiums oder der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung unterstützt. Bereits jetzt können Flüchtlinge mit qualifizierten Bildungsnachweisen und ausreichenden Deutschkenntnissen in Niedersachsen studieren. Personen, die ihre Bildungsnachweise fluchtbedingt nicht vorlegen können, haben die Möglichkeit, durch einen Aufnahmetest und eine Feststellungsprüfung beim Niedersächsischen Studienkolleg die Zugangsberechtigung für eine gewählte Studienrichtung zu erlangen. Zusätzlich gibt es nun die Option, bei einem überdurchschnittlichen Bestehen des Aufnahmetests direkt und ohne weitere Feststellungsprüfung den Hochschulzugang für einen zulassungsfreien Studiengang zu bekommen (in der Grafik ist dies als grüner Weg gekennzeichnet).

Der erste Kontakt erfolgt immer über die jeweilige Hochschule. Grundsätzlich sind Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 erforderlich. Über die Möglichkeiten des Erwerbs dieser sprachlichen Kenntnisse informieren die Kommunen, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. An den Hochschulen sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt, an die Interessierte sich mit ihren Fragen wenden können. (Eine Übersicht hierzu bietet die Website studieren-in-niedersachsen.de). Zunächst ist mit diesen zu klären, welche Voraussetzungen jeweils für die Aufnahme eines Studiums erfüllt sein müssen.


Weitere Informationen:

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert Geflüchtete aktiv bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen.

Das Niedersächsische Studienkolleg bereitet Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung oder ohne die dazu erforderlichen Bildungsnachweise nach einem bestandenen Aufnahmetest auf die sogenannte Feststellungsprüfung vor. Über die genauen Bedingungen informiert das Niedersächsische Studienkolleg.

Auf der Internetseite der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung findet sich eine Vielzahl weiterführender Informationen, wie z.B. zur Studienfinanzierung, zu Stipendien, zu den Studentenwerken und weiteren Angeboten.

Auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz sind Informationen zur Bewertung ausländischer Schulabschlüsse im Hinblick auf den Hochschulzugang in Deutschland aufgeführt.

Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben, können sich bei der Hochschule, an der sie ein Studium aufgenommen haben, um ein Stipendium bewerben. Weitere Informationen sind auf den Internetangeboten der niedersächsischen Hochschulen zu finden.

Die Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gGmbH bietet in Form von Online-Kursen allen Studieninteressierten in Niedersachsen eine gute Möglichkeit, sich ortsunabhängig und zeitlich flexibel auf ein Hochschulstudium vorzubereiten.

Allgemeine Informationen zu ausländischen Bildungsabschlüssen, ausländischen akademischen Graden, Titeln und Bezeichnungen sind hier (Link MWK-Website) zu finden.

Die niedersächsischen Erwachsenenbildungseinrichtungen halten ein vielfältiges Bildungsangebot zur Studienvorbereitung sowie Beratung, Begleitung und Unterstützung in der Studieneingangsphase vor. Allgemeine Informationen rund um die Erwachsenenbildungseinrichtungen finden Sie hier (Link MWK-Website).

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