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Niedersachsen-Schnellkredit für gemeinnützige Organisationen

Am 12. November 2020 ist das neue Darlehensförderprogramm „Niedersachsen-Schnellkredit gemeinnützige Organisationen“ an den Start gegangen. Damit stellt die NBank aus Mitteln des Landes und der KfW gemeinnützigen Organisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind, einen Kredit zur Finanzierung von Betriebsmitteln und kurzfristig nötigen Investitionen zur Verfügung.

Einige Eckpunkte der Richtlinie:

  • Darlehensbetrag: mindestens 10.000 Euro, maximal 800.000 Euro
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Darlehenslaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre
  • Zinsen: 1,5 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: bei einer fünfjährigen Laufzeit ein Jahr tilgungsfrei; bei Laufzeiten von sieben und zehn Jahren zwei Jahre tilgungsfrei
  • Vorzeitige Rückzahlungen von mindestens 5000 Euro sind jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
  • Es sind keine Sicherheiten zu bestellen.
  • Die Auszahlung erfolgt in einer Summe.

Wer kann gefördert werden?

Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller muss

  1. die Betriebsstätte in Niedersachsen haben,
  2. mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv sein und
  3. am 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ausgewiesen haben.

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Alle weiteren Einzelheiten zum Programm sowie die Formulare zur Antragsstellung finden Sie das auf der Homepage der NBank: Darlehens-Förderprogramm „Niedersachsen-Schnellkredit gemeinnützige Organisationen“

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
20.10.2021

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