Unterlagen zum Download
Förderkriterien für die Ko-Finanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Angesichts der Covid-19-Pandemie stellt der Bund im Wege von Förderprogrammen Bundesmittel zur Verfügung, mit denen Kultureinrichtungen und -akteure bei der Wiedereröffnung und Wiederaufnahme des kulturellen Lebens unterstützt werden sollen. Es handelt sich dabei um Sofortprogramme für Covid-19-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungshallen, Gedenkstätten, Veranstaltungsorte für Konzerte, Tanz- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. In Zeiten der Covid-19-Pandemie sollen vor allem kleinere und mittlere Kultureinrichtungen unterstützt werden. Ziel ist, die Zugänglichkeit von Kultureinrichtungen und deren Vermittlungsangebote zu sichern und die Wiedereröffnung zu ermöglichen.
Über weitere Programme des Bundes sollen zudem Investitionen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen gefördert werden. Durch Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen in den Kultureinrichtungen soll die weitere Ausbreitung der Covid-19-Pandemie reduziert werden und die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Betriebs geschaffen werden. Dafür werden die Einrichtungen unterstützt, ihre Wiedereröffnung durch Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu flankieren sowie neue Angebote wie digitale Formate auf- und auszubauen.
Ziel der Landesförderung ist dabei, die Ko-Finanzierung sicherzustellen, damit die Bundesmittel aus den jeweiligen Förderprogrammen gewährt werden können. Hiermit sollen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bewältigt und Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen in Niedersachsen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeiten und Programme wiederaufzunehmen und ihnen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive geboten werden.
Weitere Details zur Ko-Finanzierung der Bundesprogramme können Sie den Förderkriterien entnehmen, die wir zum Download bereitgestellt haben.
Hinweis: Für die spätere Bearbeitung Ihres Antrages beim MWK ist es hilfreich, wenn Sie uns schon vorab zur Information eine Kopie des Antrages sowie der Antragsunterlagen an den Bund zusenden. Bitte richten Sie Ihren Antrag an: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 32, Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Hinweise auf allgemeine Fördermöglichkeiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums gerne unter der Telefonnummer 0511 120-2806. Eine Beratung zu Details der von Ihnen geplanten einzelnen Vorhaben ist unter dieser Rufnummer leider nicht möglich.
Erreichbarkeit: montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr
Artikel-Informationen