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Denkmalschutzplakette trägt künftig Niedersachsens Landeswappen

Thümler: „Bezug zu unserem Bundesland erhöhen“


Mehr Identifikation mit dem Land und weniger Verwechslungsgefahr– das sind die Gründe für das neue Erscheinungsbild der niedersächsischen Denkmalschutzplakette. Ab dem 1. Januar 2018 wird auf der Plakette das Landeswappen – weißes Niedersachsenross auf rotem Grund – abgebildet sein. Das bisherige Symbol, eine weiß-blaue Raute, ähnelt der Kennzeichnung gemäß der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten und birgt deshalb Verwechslungsgefahr.„Durch das Niedersachsenross möchten wir den Bezug zu unserem Bundesland erhöhen“, erläutert der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler. „Die Denkmalschutzplakette ist eine kleine Anerkennung für diejenigen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, die ihren gesetzlichen Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten ohne Einschränkungen nachkommen.“

Alle Plaketten, die zwischen 2012 und 2017 in Niedersachsen ausgegeben wurden – rund 400 – sollen nun innerhalb eines Jahres kostenlos ausgetauscht werden. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, sollen die Rückgabe der alten und die Ausgabe der neuen Plakette an einem Termin erfolgen können. Die betroffenen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer können sich für den Austausch der Plakette mit der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen. Doch nicht nur die Gestaltung der Denkmalschutzplakette ist neu: Wurde bislang zwischen Bau-und Bodendenkmalen differenziert, wird es künftig nur noch eine einheitliche Plakette geben.

Einen Überblick über die rund 80.000 Bau- sowie die ca. 130.000 Bodendenkmäler in ganz Niedersachsen soll in Zukunft ein digitaler „Denkmalatlas“ bieten. Thümler: „Die Online-Plattform soll allen Interessierten die Informationen zu unseren Kulturlandschaften und -denkmalen bürgernah, qualifiziert und verständlich zugänglich machen.“ Das Vorhaben haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag verankert.

Hintergrund:

Die Kennzeichnung von Bau- und Bodendenkmalen mit der seit 2012 von der obersten Denkmalschutzbehörde ausgegebenen Plakette erfolgt auf freiwilliger Basis. Eigentümerinnen und Eigentümer von Bau- und Bodendenkmalen können die Plakette bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde beantragen, um auf den gesetzlichen Schutz hinzuweisen. Voraussetzung für die Ausgabe ist, dass sie ihren Pflichten in Hinblick auf Erhalt und Instandsetzung in vollem Umfang nachkommen.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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