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Universitätsmedizin Göttingen: Neubauten erforderlich

Masterplan skizziert zukünftigen Flächenbedarf und Handlungsvarianten


Wesentliche Teile der Krankenversorgung der Universitätsmedizin Göttingen müssen neu gebaut werden. Das ist das Ergebnis des Generalentwicklungsplans 2.0, der heute in Göttingen vorgestellt wurde.

„Unser Ziel ist, die Universitätsmedizin Göttingen so aufzustellen, dass sie auch in Zukunft eine exzellente, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherstellen kann. Dafür stellt die vorliegende Generalentwicklungsplanung eine wichtige Grundlage dar. Es ist deutlich geworden: Für die Bestandsgebäude der Krankenversorgung sind Neubauten die beste Variante“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.

Sowohl die zukünftigen Bedarfe einer modernen Patientenversorgung als auch wirtschaftliche und zeitliche Gründe sprechen gegen eine Sanierung der Bestandsgebäude im Bereich der Krankenversorgung. Diese sollen zukünftig an anderen Orten auf dem Campus untergebracht werden, in der sogenannten Spange.

Als nächster Schritt folgt jetzt eine wirtschaftliche Bewertung der Umsetzungsvarianten, damit bis Ende des Jahres der weitere Fahrplan für das Vorhaben steht. Die Umsetzung des Gesamtvorhabens soll bis zum Jahr 2033 erfolgen, wobei der Bereich der Krankenversorgung prioritär angegangen wird.

Die Landesregierung geht damit den Sanierungsstau an der Universitätsmedizin Göttingen sowie an der Medizinischen Hochschule Hannover an. Hierzu wurde ein Sondervermögen mit einem ersten Finanzierungsbeitrag von 600 Millionen Euro aufgesetzt sowie zentrale Verfahrensschritte und Anforderungen festgelegt. Das MWK hat für beide Hochschulstandorte ein einheitliches Gerüst für die Ausarbeitung der Masterpläne mit Flächen- und Funktionsanalysen vorgegeben.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

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