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Studium und Lehre an den niedersächsischen Hochschulen während der COVID-19 Pandemie

Empfehlungen zur Gestaltung des Wintersemesters 2020/21 als Hybridsemester


Gemeinsames Ziel des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) und der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) ist es, den Studierenden an allen niedersächsischen Hochschulen ein weiterhin qualitativ hochwertiges Studium unter den besonderen Bedingungen der COVID-19 Pandemie zu ermöglichen. Die niedersächsischen Hochschulen gestalten deshalb das Wintersemester 2020/21 als Hybrid-Semester, in dem sich Präsenzveranstaltungen und Online-Lehre ergänzen.

Hochschulen sind Orte des Diskurses und der Begegnung. Sie gestalten deshalb Studium und Lehre überwiegend durch Präsenzveranstaltungen. Dieses Leitbild prägt auch die Gestaltung des Hochschulstudiums während der COVID-19 Pandemie. Angesichts des dynamischen und lokal unterschiedlichen Infektionsgeschehens sind sich MWK und LHK einig in dem Bestreben, den Hochschulen die notwendige Flexibilität zu erhalten, um situationsadäquate Lösungen zu finden und dementsprechend Online-Lehre anzubieten. Dies geschieht im Rahmen der Hochschulautonomie und unter Beachtung der entsprechenden Verordnungen des Landes und der Maßnahmen der örtlichen Gesundheitsämter. MWK und LHK empfehlen die aktive Nutzung der Corona-Warn-App.

Oberste Priorität hat nach wie vor der Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschulen. Daran sind alle Maßnahmen zu orientieren. Gleichzeitig werden die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) beachtet. Aufgrund der spezifischen Studienangebote sind jeweils besondere Maßnahmen zu ergreifen. Präsenzveranstaltungen und
-prüfungen sollen prioritär dort ermöglicht werden, wo digitale Formate nur eingeschränkt bzw. nicht geeignet sind. Die bereits im Sommersemester erprobten Formen der Online-Lehre sollen weiter optimiert werden, um einen möglichst umfassenden Infektionsschutz zu gewährleisten.

MWK und LHK werden in enger Abstimmung die Entwicklung laufend beobachten und bilden zu diesem Zweck eine digital tagende Task-Force. MWK und LHK sind sich einig, dass die von der Universitätsmedizin Göttingen im Auftrag der LHK entwickelte Handreichung zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen angesichts der COVID-19 Pandemie allen niedersächsischen Hochschulen als Grundlage für die Gestaltung des Hybridsemesters 2020/21 dient.

HANDREICHUNG ZU HYGIENE- UND SCHUTZMAßNAHMEN ANGESICHTS
DER COVID-19 PANDEMIE

Die Hochschulen haben eine besondere infektionsbezogene Verantwortung inne. Als Hochschulen sind wir gehalten, besonders sorgsam zu handeln, da wir, gemessen an der Bevölkerungszahl einer Stadt, Verantwortung für einen erheblichen Teil der Menschen haben. Im Folgenden fassen wir konkrete Hygiene- und Schutzmaßnahmen angesichts der Covid-19 Pandemie zusammen, die einen Leitfaden und allgemeine Grundsätze des Handelns an den niedersächsischen Hochschulen darstellen. Diese Regeln können/sollten mit den unterschiedlichen Akteuren auf dem jeweiligen Campus (z. B. Studierendenwerke) abgestimmt werden.

Grundsätzliches:

1. Immer aktuellste Landesverordnungen und ggf. regionale Erlasse kennen und beachten! Abstimmung mit Betriebsärztin/Betriebsarzt. Grundsätzlich ist die aktuelle, auch regionale Epidemiologie zu berücksichtigen.

2. Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD):
Viele Aspekte im Kontext des Pandemiemanagements liegen in der Hoheit der lokalen Gesundheitsämter. So obliegt die Kontaktnachverfolgung und die Entscheidung über anzuordnende Isolations- und Quarantänemaßnahmen im ÖGD. Ausnahmeregelungen für Beschäftigte innerhalb der kritischen Infrastruktur sind bilateral zu erfragen und festzulegen (z.B. Unterbrechen der Quarantäne für die Berufsausübung unter serieller Testung im Gesundheitswesen bei Personalengpässen zur Sicherstellung der Krankenversorgung).

Maßnahmen:

I. Im Vorfeld Risiken reduzieren

a. Prüfen, ob mobiles Arbeiten, ggf. anteilig (z.B. um Einzelzimmerbesetzung zu erzielen) möglich/erforderlich (Risikobeschäftigte, d.h. besonders schutzbedürftige Beschäftigte bzw. Beschäftigte mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19) ist
b. Prüfen, inwieweit externe Gäste essentiell sind
c. Prüfen, inwieweit nicht kontrollierbarer „Besucherverkehr“ reduziert werden kann
d. Größere Veranstaltungen (die maximal mögliche Personenzahl richtet sich nach den Vorgaben der Landesregierungen) in Präsenz vermeiden
e. Zugangskontrollen für Nicht-Beschäftigte mit Abfrage auf Exposition (Risikoland, Kontakt zu) und Symptomen
f. Regeln, dass man erkrankt (Temperatur >37,3°C plus respiratorische Symptome oder Diarrhoe) nicht zur Arbeit kommt
g. Regeln, ob man mit milden Symptomen zur Arbeit kommen kann und Auflagen festlegen (z.B. nur Einzelzimmer, dauerhaftes Tragen von Mundnasenbedeckung, kein Kantinenbesuch, o.ä.)
h. Regeln, dass man als Kontaktperson Kategorie I* nicht zur Arbeit kommt (auch ggf. bevor das Gesundheitsamt die Isolierung ausgesprochen hat)
i. Internationale Studierende: es gelten immer die aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen bei der Einreise aus dem Ausland:
1. Risikogebiet: Internationale Studierende oder Lehrende sollen bei Einreise und zwischen Tag 5 und 7 einen Direktnachweistest (PCR; der Test richtet sich nach den aktuellen Landesverordnungen und den Angaben des RKI) auf SARS-CoV-2 durchführen lassen und können nach Vorliegen dieser beider negativer Teste am Regelbetrieb teilnehmen
2. Nicht-Risikogebiet (es gilt immer die am Tage der Einreise nach D geltende Risikoklassifikation): Teilnahme am Regelbetrieb
j. Dienstreisen / Kongresse / Exkursionen im Ausland:
1. Das Erfordernis der Durchführung zum aktuellen Zeitpunkt ist kritisch zu hinterfragen/überprüfen
2. Sollten Dienstreisen / Kongresse / Exkursionen erforderlich sein, so nur zum Zeitpunkt der Einreise in Nicht-Risikogebiete. Ausnahmen davon müssen begründet und durch die Hochschulleitung genehmigt werden. Bei Rückkehr gilt das unter i. gesagte.
3. Dienstreisen / Kongresse / Exkursionen in Nicht Risikogebiete sind vorsichtig abzuwägen und während der Durchführung sind – sofern strenger – die für niedersächsische Hochschulen / die außenstehende Einrichtung geltenden Regeln einzuhalten.

II. Während der Arbeit Risiken reduzieren
a. Regelmäßiges Händewaschen
b. Hände weg von Nase, Mund und Augen
c. Hygienisch husten und niesen
d. Händeschütteln vermeiden, keine Umarmungen
e. Mindestens 1,5m Abstand halten – hier gilt der effektive Abstand, es kann also durch physikalische Barrieren (z.B. Plexiglas) der reale Abstand verringert werden
f. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Hochschulgebäuden wird dringend empfohlen. Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann oder z.B. nicht ausreichend gelüftet werden kann, ist es zwingend erforderlich
g. Kunststoffvisiere ersetzen eine MNS/MNB nicht, können aber als zusätzlicher Schutz dienen.
h. Eine FFP2- oder FFP3-Maske mit Ventil dient dem Eigenschutz und schützt nicht das Gegenüber. Sie gilt daher nicht als Ersatz für einen Mundnasenschutz
i. Belegung der Räume gemäß Mindestabständen und Raumgrößen reduzieren; max. Personenzahl sichtbar anschlagen, ggf. Plätze markieren
j. Aufrüstung von Tresenbereichen mit Plexiglas o.ä.
k. Nutzung freier Raumkapazitäten und Organisation der Belegung
l. Stellung von Schreibtischen NICHT ohne Abschirmung
m. Reduzierung der Zahl anwesender Personen, u.a. durch organisatorische Anpassungen (Schichtmodelle, etc.).
n. Festlegen versetzter Pausenzeiten
o. Festlegung max. Personenzahl/Aufzug nach Größe
p. Wartezeiten durch prolongierte Einbestellung verkürzen, um Wartebereiche adäquat führen zu können, Option des Wartens im Autos und Abruf per mobile. Um Warteschlangen zu vermeiden, ggf. Markierungsbänder für die Abstandseinhaltung auf dem Boden anbringen.
q. Kürzung der Sitzungszeiten wann immer möglich
r. Umsteigen auf Videokonferenzen wann immer möglich
s. Teilnehmerzahl pro Besprechung reduzieren, wann immer möglich
t. Feste Teams (redundante Kontakte) bilden, wenn möglich
u. Regelmäßiges Lüften, in Plänen hinterlegen (ggf. CO2 Messgeräte)
v. Ansammlungen vermeiden (z.B. Einlass, Kantine, o.ä.)
w. Festlegen eines Erfordernisses zur Freigabe größerer/risikoreicherer Veranstaltungen durch Hochschulleitung
x. Festlegen der Prozessabläufe während Prüfungen, entsprechend der Hygienekonzepte
y. Festlegen eines Procedere zu Reiserückkehrern, Dienstreisen, Veranstaltungen mit Externen und für Risikobeschäftigte
z. Technische Nachrüstung von Räumen (z.B. Filter) erwägen

III. INFORMIEREN, „Präsenz“ zeigen, Motivieren
a. Zu allen Verhaltensregeln Reminder erstellen (Plakate, Newsletter, Bildschirmschoner, o.ä.)
b. Infopoint (elektronisch) für Fragen einrichten
c. Vorbild sein

IV) Vorgehen im Infektionsfall (Herr des Geschehens ist das Gesundheitsamt)
a. Prozess und Verantwortlichkeiten im Vorfeld festlegen
b. Im Falle unerwartet SARS-CoV-2 positiver Personen muss im Nachhinein nachvollziehbar sein, wer wann mit wem Kontakt hatte. Verordnungen der Landesregierung hinsichtlich der Dokumentationspflicht und Datenschutz beachten.
c. Erreichbarkeiten festlegen
d. Ggf. im Vorfeld Abstimmung mit lokalem Gesundheitsamt

WEITERE BEREITS GEREGELTE VERFAHREN

Informationen zu folgenden Themen sind unter den angegebenen Links zu finden:
 Reiserückkehrer:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweisehttps://www.umg.eu/fileadmin/Redaktion/Dachportal/Corona/Corona_intern/Corona_aktuell/Newsletter_CoronaAktuell_20200624.pdf
 Home Office/mobiles Arbeiten:
https://www.umg.eu/corona-intern/home-office/
 Dienstreisen:
https://www.umg.eu/corona-intern/dienstreisen-veranstaltungen/
 Risikopersonen:
https://www.umg.eu/corona-intern/risikogruppen/

*entsprechend der RKI-Definition für eine Kontaktperson Kategorie I: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

Studium und Lehre an den niedersächsischen Hochschulen während der COVID-19 Pandemie

  Empfehlungen zur Gestaltung des Wintersemesters 2020/21 als Hybridsemester, PDF, nicht vollständig barrierefrei
(PDF, 0,44 MB)

Artikel-Informationen

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 33
Leibnizufer 9
30169 Hannover

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